Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 28.04.2007, 14:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2007
Beiträge: 3
Frage Haftung für Texte des Kunden ?


Anzeige
Hallo !
Ich habe folgende Frage:

Wenn man im Auftrag eines Kunden eine Internetseite genau nach den Vorgaben des Kunden erstellt (Alles ist vorgegeben, Layout, Texte, Funktion), also alles von A bis Z nach Kundenwunsch erledigt, kann man als Programmierer wegen eines eventuellen Copyrightverstoßes haftbar gemacht werden ? Besteht eine Pflicht, die Texte selbst zu prüfen? Oder darf man sich darauf verlassen, wenn der Kunde sagt, dass Konzept und Texte von ihm stammen ?

Danke im Voraus !!!!
Dennis !
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2007, 16:18
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Haftung für Texte des Kunden ?

Also in deinem Fall wäre als der Kunde Urheber. Da er es dir 100%ig vorgibt und du es ausführst.
Denke das du somit keine Verantwortung trägst, auch nicht für eine Prüfung.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 30.04.2007, 10:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Haftung für Texte des Kunden ?

Nehmen wir einmal hypothetisch an, man erhält ein Schreiben mit einer Unterlassungserklärung von einem Anwalt, indem man als sog. Mitstörer bezeichnet wird.
Wie sollte man reagieren, wenn der Fall eintreten würde ? Nehmen wir weiter an, man verfügt über Zeichnungen zum Layout und alle eMails mit den Texten vom Kunden, die dann online eingestellt wurden.
Wäre man trotzdem zur Zahlung des Anwaltshonorars verpflichtet und muss/sollte man die Unterlassungserklärung unterzeichnen ?

Danke für Eure Meinungen,
Dennis !
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 30.04.2007, 10:31
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Haftung für Texte des Kunden ?

Da solltest am besten einen Anwalt vor Ort fragen, Rechtsberatung darf hier nicht geleistet werden.

Aber so schnell würde ich die Erklärung nicht unterzeichnen, denn wenn du das beruflich machst, kann das für dich viele Probleme mit sich bringen. Denn eine solche Klage hast du als Webdesigner etc. schnell wieder am Backen, wenn du schon mal eine Erklärung unterzeichnet hast, kann das sehr teuer werden.
Deshalb am besten einen Anwalt einschalten der dir da besser in der Sachlage helfen kann. Denke hierzu bedarf es auch Einsicht in die genauen Verhältnisse, also Grafiken und Inhalte etc.
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kunden leugnen Anmeldung - Strafanzeigen juppidupp Strafrecht & Internet 10 13.12.2007 14:45
Namen von Kunden unter referenzen Unregistriert Sonstiges zum Onlinerecht 0 02.10.2006 21:39
Kunden-werben-Kunden-Programme / Laienwerbung per E-Mail nowhere_man Sonstiges zum Onlinerecht 0 24.09.2006 16:27
Domain für Kunden umziehen PAPA DENIC Domain-Recht 1 15.05.2005 08:37



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:26 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46