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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 30.04.2007, 10:10
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Markenware


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Hallo,

wenn man Markenware z.B. aus einem Outlet Center in Deutschland kauft, darf man die dann auch wieder im Ebay Deutschland, natürlich gewerblich, wieder verkaufen? Gibt es so etwas wie Lizenzen, das nur bestimmte Firmen die Waren von bestimmten Marken im Internet verkaufen dürfen?

Vielen Dank im voraus.

MFG
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  #2 (permalink)  
Alt 30.04.2007, 10:40
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Markenware

Ebay hat neuerdings ein gutes Rechtsportal auf seiner Seite, das die meisten Fragen gut löst:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/

Dort findet sich auch folgende Antwort auf deine Frage:


Zitat:
d. Weitervertrieb von unveränderter Originalware

Der Verkauf von unveränderter Originalware ist grundsätzlich zulässig, wenn die Ware ursprünglich vom Markenhersteller selbst oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z.B. durch einen autorisierten Lizenznehmer) in Deutschland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf den Markt gebracht wurde.

Ein Markeninhaber kann einem Verkäufer also grundsätzlich nicht untersagen, die Marke für die Originalwaren zu benutzen, d.h. der Verkäufer darf das Markenprodukt unter dem Markennamen anbieten und verkaufen.

Hinweis: Bei Waren, die in einem anderen Staat – d.h. außerhalb der EU bzw. des EWR – auf den Markt gebracht wurden, kann der Markeninhaber einen Verkauf innerhalb Deutschlands (sog. Parallelimport) untersagen. Das gilt auch dann, wenn es sich um Originalware handelt. Gerade bei solchen Waren sollten Sie deswegen im Vorfeld abklären, ob der Markeninhaber einem Vertrieb innerhalb Deutschlands zustimmt.

Darüber hinaus kann sich ein Markeninhaber einem Weitervertrieb von Originalware auch dann widersetzen, wenn diese zwar von ihm oder mit seiner Zustimmung innerhalb der EU bzw. des EWR in den Verkehr gebracht worden ist, er dagegen allerdings einen berechtigten Grund vorbringen kann. Einen solchen Einwand kann ein Markenhersteller insbesondere dann erheben, wenn der Zustand der Ware, nachdem Sie auf den Markt gebracht wurde, durch Manipulationen Dritter verändert oder verschlechtert wurde (z.B. Verkauf eines Mobiltelefons nach Entfernung einer "SIM-Lock"-Sperre).
Du müsstest nur beachten das es sich bei Outlet-Ware manchmal auch um sog. B und C-Waren handeln kann. So können diese Waren kleine Fehler haben, die sie nicht für den Verkauf im Einzelhandel geeignet machen, aber für einen Preisabschlag in den FOC's. Ist zwar seltener der Fall, aber möglich und wird dann auch darauf hingewiesen. Meist sind die Fehler jedoch klein und kaum bemerkbar, beim Verkauf sollte aber darauf hingewiesen werden wenn das der Fall ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.04.2007, 11:00
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Markenware

Hallo,

vielen vielen Dank. Krass, vorhin wollte mir doch ne Anwältin erzählen das es doch Lizenzen gibt und hat mir dazu ein bsp. von Chartier genannt. War dann selber auf einmal verunsichert.

MFG
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  #4 (permalink)  
Alt 30.04.2007, 12:04
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Markenware

Es kann sein das sich Firmen, aufgrund einer gewissen Marke, vorbehalten wollen wo sie ihre Ware verkauft haben wollen, um z.B. einen gewissen Ruf zu behalten.

Im privaten würde hier aber auch der Erschöpfungsgrundsatz gelten, im gewerblichen kann das durchaus sein. Eine Rückfrage beim Hersteller kann deshalb nie schaden, auch als Gewerbetreibender.

Die Frage ist aber ob du beim FOC die Waren in einer größeren Stückzahl bekommst. i.d.R. geben die nur Mengen ab die auch für priv. Gebrauch entsprechen.
Wenn du also mit 100 gleichen Teilen an der Kasse stehst, wäre ich mir nicht so sicher ob du die bekommst.
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