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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 30.04.2007, 21:11
Cruchot24
 
Beiträge: n/a
Standard Dienstliche Mails zur Bearbeitung nach Hause?


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Hallo, die Frage ist, ob es eine gesetzliche Verordnung oder ähnliches gibt, die im Zweifel regelt, ob es erlaubt oder verboten ist, dienstliche Mails zur Bearbeitung zu Hause an die private Mail-Adresse weiter zu leiten.
Voraussetzung: es gibt keinerlei Regelung in der Firma bezüglich privater Nutzung von Internet oder dienstlichem Mail-Account.
Nochmals: die Mails waren dienstlicher Natur und sollten zu Hause bearbeitet werden.
Wer weiss, wo so etwas im Zweifel geregelt ist?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 30.04.2007, 22:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Dienstliche Mails zur Bearbeitung nach Hause?

Ich weiß zwar nicht, ob es da Gesetze gibt, aber ich glaube eher nicht.

Aber ich sehe da auch solche Stichpunkte wie "betriebliche Angelegenheiten/Geheimnisse", "Vertraulichkeit" und "Datenschutz". Vielleicht sollte man auch mal unter diesen Aspekten im Arbeitsvertrag und betrieblichen Vereinbarungen, die ebenfalls Bestandteil von Arbeitsverträgen sein könnten, nachschauen.

Unter Umständen könnte man so dagegen argumentieren, dass Emails nicht sicher sind / die Sicherheit bei privaten Accounts nicht gewährleistet ist und somit betriebliche Angelegenheiten nach außen kommen könnten.

Ein weiteres Gegenargument könnte sein, dass die Freizeit keine Arbeitszeit ist (Erholungsfaktor).

An der Stelle würde ich einfach mal beim Arbeitgeber nachfragen. Wenn okay, hat man die Genehmigung, wenn nicht, hat man mehr Freizeit
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