| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige ich bin seit kurzem selbständig im An- und Verkauf und habe bei ebay einen Artikel zum Sofortkauf angeboten, der auch gekauft wurde. Jetzt möchte der Käufer den Artikel zurückgeben, womit ich auch einverstanden bin. Kaufpreis war 300 Euro zzgl. VK 6,00 Euro. Allerdings soll ich nun alle angefallenen Versandkosten (Hinsendung und Rücksendung) tragen, womit ich nicht einverstanden bin. Bis jetzt habe ich das Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht so interpretiert, dass ab einem Warenwert von 40 € der Käufer die Ware auf Kosten des Unternehmers zurücksenden kann und der Unternehmer dem Käufer den Kaufpreis (in meinem Fall 300 Euro) erstattet. Allerdings besteht der Kunde jetzt darauf, dass ihm auch die Versandkosten der Hinsendung erstattet werden, also der Gesamtpreis (306 Euro), nicht der Kaufpreis (300 Euro). Wer hat Recht? Wenn wirklich im Falle eines Widerrufs der Unternehmer alle Versankosten zu tragen hätte, wäre das ja praktisch eine Einladung zum wahllosen Bestellen und wieder Zurücksenden - der Verkäufer bezahlt`s ja. Das kann doch nicht sein! Dann würde man ja im Internet-Handel Gefahr laufen, binnen kürzester Zeit pleite zu gehen. Das kann der Gesetzgeber doch nicht gewollt haben?! Danke schon im Voraus für Eure Hilfe Katja? |
| |||
| Hi Katja! Leider hat der Gute Recht, das Fernabsatzgesetz sieht vor, das Du sämtliche Kosten der Transaktion trägst, somit auch den Versand. Aber eine Frage dabei mal an Dich, wie lautet denn dein Gewerbeintrag und welche Berufsgenossenschaft ist denn nun mit Fürsorge für Dich beglückt worden? Ich denke das es da sicherlich einigen Spielraum gibt, den man nutzen sollte. Ich werde demnächst bei Ebay außer meinem privatem Account auch einen nebenberuflich, gewerblichen Eröffnen und gedenke diesen als Mehrfach-Handelsvertreter zu deklarieren. Ich werde Bambusartikel und Elektro-, Elektronikartikel offerieren. Wenn da noch jemand Tipps und Anregungen zu bieten hat, - ich bin ganz Auge! ;o) Latest |
| |||
| Hi, also es ist definitiv nicht so klar, dass Hinsendungskosten auch von Verkäufer getragen werden müssen. Mit hoher Sicherheit sogar nicht. Lass im Internet einfach mal suchen nach "Hinsendung Fernabsatzgesetz" oder so. Also ich verlange als Verbraucher die Hinsendekosten gar nicht erst, wenn die Online-Shops die Hinsendung gegenrechnen. Aber bei dir ists halt ne eBay Geschichte, was das ganze Kompliziert macht. Denn ne negative Bewertung macht sich nicht gut - auch wenn man Recht hat. Byeee |
| Tags: fernabsatzgesetz, versandkosten |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Fernabsatzgesetz und Versandkosten ins Ausland | wmpf | E-Commerce | 1 | 23.05.2007 20:50 |
| Fernabsatzgesetz bei Angebotsanforderung | Unregistriert | E-Commerce | 1 | 15.05.2007 22:42 |
| wie ist das mit rückgaberecht und fernabsatzgesetz???? | Anonymous | E-Commerce | 2 | 06.02.2007 18:40 |
| Fernabsatzgesetz - Garantiefall | Diego | E-Commerce | 0 | 15.03.2006 17:18 |
| Fernabsatzgesetz und immatrielle Leistungen? | kello | E-Commerce | 1 | 01.06.2005 21:45 |
| |