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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Wenn Sänger A. mit weißrussischer Staatsbürgerschaft in Deutschland arbeitet und seine Musik über eine in Deutschland gehostete Seite verkaufen will, wo müsste er sein Gewerbe anmelden? Wie sieht es im Allgemeinen mit den steuerlichen Belastungen aus? Vielen Dank für jede Antwort! |
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| Wo man tätig wird, spielt keine (große) Rolle - sondern wo man 'sitzt'. Man kann in Deutschland sitzen, und sein Geschäft darüber aufbauen, übers Internet in China Weißkohlsuppe zu verkaufen und sie dorthin zu verschiffen. Ich habe nicht gehört, daß man dann in China Gewerbesteuer zahlen müßte :-D Einzig der 'Geschäftssitz' ist für Steuer usw. ausschlaggebend. Und WO man sitzen will, kann man gaaaaaaaaaaanz frei entscheiden. Noch. Gott-sei-dank noch. Das bedeutet aber auch: man kann ein Gewerbe auch in Usbekistan haben, und nach Deutschland seine Ware/Dienstleistung verkaufen. Oder in Deutschland wohnen usw, und ein Gewerbe in Uganda Burundi haben, und über dieses Gewerbe als Rechnungssteller alles abrechnen. Mööööööglich ist das alles - und noch viel mehr. Ich keine Rechtsberatung, weil Allgemeinwissen - weiß doch jeder ;-) Andreas |
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