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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 03.05.2007, 21:14
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Verleumdung


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Hallo.
Nehmen wir den Fall an Person J wird von den personen X, Y und Z auf eienr Internetplattform beleidigt. Die Beleidigungen und Unterstellungen werden direkt an J gestellt (unter Angabe seines richtigen Namens). X, Y und Z sind bekannt, da sie mit ihren richtigen Namen + Fotos angemeldet sind, reagieren aber nciht auf die Abmahung von J alle Äußerungen zu löschen. Was genau kann J nun tun? Ich meine, die Polizei wird sich darum nicht kümmern. Die werden das nur aufnehmen und dann wirds bei der Staatsanwaltschaft vergammeln.

danke schonmal
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  #2 (permalink)  
Alt 03.05.2007, 21:39
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Verleumdung

Sich an den Admin wenden, der ist verpflichtet die Inhalte zu löschen und ggf. die User zu sperren wenn die weitere Beleidigungen austeilen. Ein guter Admin macht das schon von sich aus.
Wenn es sich um eine Webseite gegen dich handelt, den Verantwortlichen anschreiben, die Inhalte zu löschen. Kommt er dieser nicht nach, einen Anwalt einschalten und auf Unterlassung klagen, ggf. Schadensersatz wenn möglich. (Die durch die Beleidigungen ein evtl. Schaden entstanden sein sollte)
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  #3 (permalink)  
Alt 04.05.2007, 11:16
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Verleumdung

Hast du auch eine Ahnung wie teuer die anwaltskosten ca werden?
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  #4 (permalink)  
Alt 04.05.2007, 11:23
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Verleumdung

nein, das hängt immer vom streitwert ab und was der anwalt so alles tun muss.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.05.2007, 11:45
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Verleumdung

Was genau ist der Streitwert? Und bekomme ich die Anwaltskosten von der Gegenpartei zurück, wenn ich die Klage gewinne?
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