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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Nehmen wir den Fall an Person J wird von den personen X, Y und Z auf eienr Internetplattform beleidigt. Die Beleidigungen und Unterstellungen werden direkt an J gestellt (unter Angabe seines richtigen Namens). X, Y und Z sind bekannt, da sie mit ihren richtigen Namen + Fotos angemeldet sind, reagieren aber nciht auf die Abmahung von J alle Äußerungen zu löschen. Was genau kann J nun tun? Ich meine, die Polizei wird sich darum nicht kümmern. Die werden das nur aufnehmen und dann wirds bei der Staatsanwaltschaft vergammeln. danke schonmal |
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| Sich an den Admin wenden, der ist verpflichtet die Inhalte zu löschen und ggf. die User zu sperren wenn die weitere Beleidigungen austeilen. Ein guter Admin macht das schon von sich aus. Wenn es sich um eine Webseite gegen dich handelt, den Verantwortlichen anschreiben, die Inhalte zu löschen. Kommt er dieser nicht nach, einen Anwalt einschalten und auf Unterlassung klagen, ggf. Schadensersatz wenn möglich. (Die durch die Beleidigungen ein evtl. Schaden entstanden sein sollte) |
| Tags: verleumdung |
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