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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich hoffe ich schreibe meinen ersten Beitrag hier im richtigen Forum falls nicht dann bitte ich um Entschuldigung. Ich habe mich selbstständig gemacht und einen Versandhandel (einzel) mit Computer Komponenten bzw. Peripherie gegründet. Dazu natürlich auch einen Shop im Internet. Da ich auf jeden Fall auf der rechtlich sicheren Seite sein möchte habe ich mir letzte Woche einen Kostenvoranschlag für AGBs bzw Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz machen lassen. Der Anwalt wurde mir von der IHK empfohlen und hat einen Stundensatz von knapp über 200 €. Für die Anfertigung dieser 3 Dokumente auf Basis der Standarddokumente der Kanzlei hat er mir einen Kostenvoranschlag von 1800€ geschickt. Ich bin mir nun absolut nicht sicher ob und inwieweit das in Ordnung ist. Der Anwalt hat einen seriösen Eindruck gemacht dennoch wollte ich hier nachfragen was eure Meinung dazu ist. Vielen Dank und Beste Grüße Ben |
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| Meiner Meinung nach ist das zuviel - aber das sollen die Anwälte unter sich ausmachen, ich bin keiner. Warum holst du dir nicht - wie in der Wirtschaft üblich - noch ein paar andere Kostenvoranschläge ein und vergleichst dann. Wenn die alle so hoch liegen scheint das wohl üblich zu sein, wenn nicht, naja .... |
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| Vielen Dank für die Antwort. Leider ist es so dass man bereits bei Kostenvoranschlägen eine Menge Geld hinlegen muss. Deswegen die Frage. Vielen Dank und Beste Grüße Ben |
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| Naja ein paar Anwälte lassen sich schon zu einem "günstigen" Kostenvoranschlag überreden aber grundsätzlich wollen "die meisten" 210 - 260 € pro Stunde haben. Ist in München vielleicht etwas speziell. Danke trotzdem Beste Grüße Ben |
| Tags: agb, anfertigung, kosten, wiederrufsbelerhrung |
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