| Rechtsberatung |
|
| Unsere Empfehlung |
| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Guten Tag .. Mal angenommen, ein Amateurfilm-Produktionsteam möchte gerne ihr neuestes Filmwerk kostenlos zum Download anbieten. Das Team besitzt alle Rechte am Film. Die Filmmusik wäre selbst komponiert, es wären keine öffentlichen Gebäude oder Plätze gefilmt worden und alle Darsteller hätten schriftlich eingewilligt, daß das fertige Werk auch öffentlich vorgeführt werden dürfe. Bedenken: Der Film wäre weder von der FSK, noch einer Juristenkommission geprüft worden und gelte daher als ungeprüft, wobei beim Verkauf oder Verleih als CD/DVD gewährleistet sein müsste, daß er nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden würde. Wie würde es sich beim Download verhalten? Müsste auch hier sichergestellt sein, daß nur Erwachsene den Film herunterladen können? Würde eine Floskel, wie "Ich habe bereits das 18. Lebensjahr vollendet und möchte den Download jetzt starten" ausreichen? Mit besten Grüßen Sascha |
| |||
| Meines Wissens ist das alles nur erforderlich, wenn die Filme "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen". Was genau das bedeutet, steht in den JuSchG und den anderen Regelungen (Jugendmedienschutz). Wenn ich das richtig gelesen habe, sind solche Filmchen dann durch "die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle" zu kennzeichnen. Was das genau bedeutet, entzieht sich meiner Kenntnis Zitat:
|
| |||
| OK, dann werde ich mir mal den Jugendmedienschutz zu Gemüte führen. Nein, der Film würde meines Erachtens "die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" beeinträchtigen, aber leider bin ich ja nicht befugt, das zu entscheiden. Das Problem ist, daß man nirgendwo Infos findet, wie es sich beim Download von ungeprüften Filmen verhält. Für den Verleih und Verkauf des Mediums auf DVD sind vom betreffenden Produktionsteam bereits Vorkehrungen getroffen worden. Dort gibt es ja auch eine klar definierte Rechtslage. Aber das ist ein anderes Thema Beste Grüße und jetzt schon mal vielen Dank für Deinen Beitrag Sascha |
| |||
| Zitat:
Zumindest könnte man dann nicht so weit daneben liegen. Aber wahrscheinlich könnte einem ein auf Medienrecht spezialisierter Anwalt da eher weiterhelfen. |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Film Gif Animation... | Chrizzler | Urheberrecht | 4 | 04.03.2008 16:37 |
| Musik zum Film | clemme | Urheberrecht | 0 | 02.03.2008 19:48 |
| Film-Cover | dorsch | Urheberrecht | 2 | 16.11.2007 14:51 |
| ... als DJ seine eigenen Mixe zum Download anbieten? | fxxx | Recht - MP3 & Tauschbörsen | 13 | 01.08.2007 12:04 |
| firma bietet software | Unregistriert | Urheberrecht | 0 | 24.09.2006 20:30 |
| |