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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2007, 10:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2007
Beiträge: 2
Standard Rechteinhaber bietet eigenen Film zum Download an?


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Guten Tag ..

Mal angenommen, ein Amateurfilm-Produktionsteam möchte gerne ihr neuestes Filmwerk kostenlos zum Download anbieten. Das Team besitzt alle Rechte am Film. Die Filmmusik wäre selbst komponiert, es wären keine öffentlichen Gebäude oder Plätze gefilmt worden und alle Darsteller hätten schriftlich eingewilligt, daß das fertige Werk auch öffentlich vorgeführt werden dürfe.

Bedenken: Der Film wäre weder von der FSK, noch einer Juristenkommission geprüft worden und gelte daher als ungeprüft, wobei beim Verkauf oder Verleih als CD/DVD gewährleistet sein müsste, daß er nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden würde.

Wie würde es sich beim Download verhalten?

Müsste auch hier sichergestellt sein, daß nur Erwachsene den Film herunterladen können? Würde eine Floskel, wie "Ich habe bereits das 18. Lebensjahr vollendet und möchte den Download jetzt starten" ausreichen?

Mit besten Grüßen
Sascha
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2007, 11:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Rechteinhaber bietet eigenen Film zum Download an?


Meines Wissens ist das alles nur erforderlich, wenn die Filme "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen". Was genau das bedeutet, steht in den JuSchG und den anderen Regelungen (Jugendmedienschutz).
Wenn ich das richtig gelesen habe, sind solche Filmchen dann durch "die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle" zu kennzeichnen. Was das genau bedeutet, entzieht sich meiner Kenntnis
Zitat:
Würde eine Floskel, wie "Ich habe bereits das 18. Lebensjahr vollendet und möchte den Download jetzt starten" ausreichen?
Wenn man wirklich 18 sein muss, reicht das soviel ich weiss nicht, es muss eine nachweisbare Prüfung stattfinden. Da gab es auch mal ein Urteil, dass die PA-Nummer nicht ausreicht, da diese inzwioschen generiert werden kann ...
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  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2007, 12:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Rechteinhaber bietet eigenen Film zum Download an?


OK, dann werde ich mir mal den Jugendmedienschutz zu Gemüte führen. Nein, der Film würde meines Erachtens "die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" beeinträchtigen, aber leider bin ich ja nicht befugt, das zu entscheiden.

Das Problem ist, daß man nirgendwo Infos findet, wie es sich beim Download von ungeprüften Filmen verhält. Für den Verleih und Verkauf des Mediums auf DVD sind vom betreffenden Produktionsteam bereits Vorkehrungen getroffen worden. Dort gibt es ja auch eine klar definierte Rechtslage. Aber das ist ein anderes Thema

Beste Grüße und jetzt schon mal vielen Dank für Deinen Beitrag

Sascha
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  #4 (permalink)  
Alt 07.05.2007, 13:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Rechteinhaber bietet eigenen Film zum Download an?


Zitat:
Für den Verleih und Verkauf des Mediums auf DVD sind vom betreffenden Produktionsteam bereits Vorkehrungen getroffen worden. Dort gibt es ja auch eine klar definierte Rechtslage.
Dann würde ich nach meinem bisherigen Rechtsverständnis mal eine analoge Anwendung annehmen. Wenn es möglich ist
Zumindest könnte man dann nicht so weit daneben liegen. Aber wahrscheinlich könnte einem ein auf Medienrecht spezialisierter Anwalt da eher weiterhelfen.
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