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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Wenn man es dann wieder bei eBay verkauft, der neue Besitzer meint das das CD Laufwerk nicht funktioniert und er deshalb das Geld zurück haben will oder er geht zum Anwalt. Wer ist im Recht ?? Was kann man tun ?? Würde folgender Text bei der Auktion reichen: Ich bin kein Händler deshalb wird der Artikel "so wie er ist" von Privat, unter Ausschuss jeglicher Gewerleistung,verkauft. Das bedeutet, dass Sie sich mit der Abgabe eines Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklären und auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig verzichten. Desweiteren haben Sie kein Rückgaberecht. Bieten Sie nicht wenn sie mit den Regeln nicht einverstanden sind. Das bedeutet aber nicht, dass an der Funktionalität des Artikels irgend ein Zweifel besteht. Es dient nur der rechtlichen Absicherung Danke im Vorraus |
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| Der Zusatz ist ja ganz nett, aber das Zitat:
Andererseits könnte das Teil natürlich beim Einbau kaputt gegangen sein. Jetzt müsste die andere Seite nachweisen, dass es nicht so war. Alles in allem würde ich persönlich sagen, dass das Ganze ein Streitfall wäre, beide Seiten könnten sich auf ihren Standpunkt einschießen. Meine Empfehlung: Wenn es sich preislich lohnt, Anwalt einschalten und Chancen prüfen lassen. Wenn nicht, hat man hoffentlich die Seriennummer notiert - nicht das ich irgendjemandem etwas unterstellen will - um bei Rückgabe zu kontrollieren, das es tatsächlich das richtige Teil ist .... So ganz nebenbei, gehört eigentlich hier nicht hin Zitat:
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| Danke schonmal. Das ohne Rechnung ist mir damals schon komisch vorgekommen aber naja daran kann ich jetzt auch nix ändern. Hätte noch den Namen und die Kontodaten aber anscheinend hat er den Wohnsitz geändert. Sollte man die Chancen vorher prüfen lassen oder mal abwarten ob überhaupt was vom Anwalt kommt ?? Wurde noch nie verklagt drum kenn ich mich bei sowas nicht aus. Streitwert wären dann 580 Euro bzw. ca. 200 Euro Reparaturkosten |
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Zitat:
Zitat:
Ich darf dir hier keine Beratung geben, aber ich persönlich würde es so machen (wobei ich mir bei dem Betrag nicht ganz sicher wäre): Dem Rückgabewunsch mit Verweis auf den Satz ablehnen (vielleicht auch mit dem Hinweis, dass er es gerade deswegen so billig bekomen hat, falls es so war Aber das sind Sachen, für die man eine Rechtsschutrzversicherung haben sollte |
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| Danke hast mir schonmal sehr gut weitergeholfen. Ich habe eine Rechtschutz allerdings hab ich damals mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen ( ich döddl ) ich glaub 150 Euro waren das, die wäre ich dann wohl los wenn ich hingehen muß. |
| Tags: angeblich, defekt, ovp, privatmann, verkauft, ware |
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