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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2007, 19:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2007
Beiträge: 3
Standard OVP Ware als Privatmann verkauft angeblich defekt


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Wenn man ein Radio bei eBay kauft und das Gerät ist OVP und noch eingeschweißt aber ohne Rechnung, wurde aber nie eingebaut oder getestet da das Fahrzeug unerwartet gewechselt werden mußte.
Wenn man es dann wieder bei eBay verkauft, der neue Besitzer meint das das CD Laufwerk nicht funktioniert und er deshalb das Geld zurück haben will oder er geht zum Anwalt.
Wer ist im Recht ?? Was kann man tun ??

Würde folgender Text bei der Auktion reichen:

Ich bin kein Händler deshalb wird der Artikel "so wie er ist" von Privat, unter Ausschuss jeglicher Gewerleistung,verkauft. Das bedeutet, dass Sie sich mit der Abgabe eines Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklären und auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig verzichten. Desweiteren haben Sie kein Rückgaberecht. Bieten Sie nicht wenn sie mit den Regeln nicht einverstanden sind. Das bedeutet aber nicht, dass an der Funktionalität des Artikels irgend ein Zweifel besteht. Es dient nur der rechtlichen Absicherung

Danke im Vorraus
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2007, 21:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: OVP Ware als Privatmann verkauft angeblich defekt

Der Zusatz ist ja ganz nett, aber das
Zitat:
Das bedeutet aber nicht, dass an der Funktionalität des Artikels irgend ein Zweifel besteht. Es dient nur der rechtlichen Absicherung
hätte nicht sein müssen, hier könnte man annehmen, dass der Garantieausschluss nicht ernst gemeint war. Manchmal ist es eben nicht sinnvoll jede Modeerscheinung mitzumachen. Weil hier wird, meiner unbedeutenden Meinung nach , eine Eigenschaft zugesichert: Vollständige Funktionalität. Jetzt könnte man von einem Sachmängel ausgehen (Grund für Rücktritt vom Vertrag, den man nicht ausschließen kann), und die haben an sich nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun. Und auch nicht mit Rückgaberecht. Es könnte jetzt verlangt werden, einen Nachweis für die Funktionalität zu bringen.
Andererseits könnte das Teil natürlich beim Einbau kaputt gegangen sein. Jetzt müsste die andere Seite nachweisen, dass es nicht so war.
Alles in allem würde ich persönlich sagen, dass das Ganze ein Streitfall wäre, beide Seiten könnten sich auf ihren Standpunkt einschießen. Meine Empfehlung: Wenn es sich preislich lohnt, Anwalt einschalten und Chancen prüfen lassen. Wenn nicht, hat man hoffentlich die Seriennummer notiert - nicht das ich irgendjemandem etwas unterstellen will - um bei Rückgabe zu kontrollieren, das es tatsächlich das richtige Teil ist ....

So ganz nebenbei, gehört eigentlich hier nicht hin
Zitat:
war OVP und noch eingeschweißt aber ohne Rechnung
das würde mir persönlich zu denken geben. Wenn jemand was "noch eingeschweißtes" wieder loswerden will, geht er in Laden, wo er es her hat ... es sei denn es gab keinen Laden oder der hatte gar nicht offen ... auch hier will natürlich niemandem etwas unterstellen ... sind nur so meine ganz privaten Gedanken beim Lesen gewesen ...
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  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2007, 22:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2007
Beiträge: 3
Standard AW: OVP Ware als Privatmann verkauft angeblich defekt

Danke schonmal.
Das ohne Rechnung ist mir damals schon komisch vorgekommen aber naja daran kann ich jetzt auch nix ändern. Hätte noch den Namen und die Kontodaten aber anscheinend hat er den Wohnsitz geändert.

Sollte man die Chancen vorher prüfen lassen oder mal abwarten ob überhaupt was vom Anwalt kommt ?? Wurde noch nie verklagt drum kenn ich mich bei sowas nicht aus.
Streitwert wären dann 580 Euro bzw. ca. 200 Euro Reparaturkosten
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  #4 (permalink)  
Alt 08.05.2007, 10:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: OVP Ware als Privatmann verkauft angeblich defekt

Zitat:
aber anscheinend hat er den Wohnsitz geändert
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt
Zitat:
Sollte man die Chancen vorher prüfen lassen oder mal abwarten ob überhaupt was vom Anwalt kommt ??
Das ist ganz allein deine Entscheidung, wobei bei dem Betrag wäre mir der Weg zu professioneller Hilfe es bestimmt wert.
Zitat:
Wurde noch nie verklagt drum kenn ich mich bei sowas nicht aus.
So weit wird es bestimmt nicht kommen. Im Endeffekt wird man sich über die Anwälte einigen

Ich darf dir hier keine Beratung geben, aber ich persönlich würde es so machen (wobei ich mir bei dem Betrag nicht ganz sicher wäre): Dem Rückgabewunsch mit Verweis auf den Satz ablehnen (vielleicht auch mit dem Hinweis, dass er es gerade deswegen so billig bekomen hat, falls es so war ) Dann überlegt es sich der andere vielleicht nochmal. Sobald dann doch was von einem Anwalt kommt, damit zu einem Anwalt gehen. Kann zwar teurer werden, als gleich zum Anwalt und zurücknehmen müssen, aber so ist es im Leben, manchmal gewinnt man, manchmal verliert man. Das weiß man vorher nie.

Aber das sind Sachen, für die man eine Rechtsschutrzversicherung haben sollte
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  #5 (permalink)  
Alt 08.05.2007, 10:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2007
Beiträge: 3
Standard AW: OVP Ware als Privatmann verkauft angeblich defekt

Danke hast mir schonmal sehr gut weitergeholfen.

Ich habe eine Rechtschutz allerdings hab ich damals mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen ( ich döddl ) ich glaub 150 Euro waren das, die wäre ich dann wohl los wenn ich hingehen muß.
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