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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Hallo, also so ganz blick ich es noch nicht. Bis vor kurzem war ich der Meinung, die email an einen Webmaster (individuell formuliert, aus begründetem gemeinsamen Interesse am Thema, keine Massen Nachricht) zu der Frage: wollen wir kooperieren, Content tauschen, Links setzen sei kein Spam. Auf Rückfrage bei der Internet Beschwerdestelle hat man mir mitgeteilt, das sei sehr wohl als SPAM einzustufen und wird auch so behandelt, da unerwünschte und somit unerlaubte Werbung (auch wenn die Site nicht kommerzeille ist). So. Heute lese ich in der Internet Professionall, Titat : "... Zukünftig muss eine E-Mail zu Werbezwecken zwei eindeutige Angaben enthalten: 1. Absenderkennung 2. Werbekennzeichnung. .... Geben Sie ... [Werbung] für neue Produkte Mai 2007 o. ä. an. Selbstverständlich ist Ihre korrekte Absenderangabe Pflicht." Und nun? Wenn ich jetzt einen Webmaster wie zuvor beschrieben anschreibe und Werbung für meine Website mache, ist das dann kein Spam mehr? Muss er der Nachricht vorher zugestimmt haben? Was tun, wenn man andere Webmaster aufmerksam machen will, ab wann überschreitet man die rechtliche Grenze? Gruß seeker |
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| Wenn du einen Webseitenbetreiber anschreibst, bezüglich Kooperation von Webseiten, wie Verlinkung etc. und die Seiten auch vom Inhalt ähnlich sind, muss der Webmaster mit solchen Emails rechnen und sind eher als "geschäftlich" zu sehen, also im Bezug auf die Webseiten selbst und nicht als Werbung. Unerwünscht wäre sie auch nicht, denn der Webmaster muss schließlich mit sowas rechnen. So kann auch eine Email von der Schwiegermutter als unerwünscht angsehen werden, aber sie ist wohl deswegen noch kein Spam. |
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