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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 09.05.2007, 18:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.05.2007
Beiträge: 1
Böse Vorladung wegen Beleidigung im Internet


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Hallo zusammen,

ich habe heute eine Vorladung der örtlichen Polizei in der Ermittlungssache "Beleidigung 20.03.2007 in Internet" als Beschuldigter erhalten. Die Vorladung kommt nicht von der Staatsanwaltschaft, ich bräuchte dieser also garnicht Folge zu leisten. Ich war bisher noch nie Beschuldigter in einem Strafverfahren, so dass ich die Sache möglichst schnell vom Tisch kriegen möchte.

In dem Schreiben ist leider nicht erwähnt um was es genau geht, also bin ich gerade meine online-Aktivitäten zu dem fraglichen Zeitpunkt durchgegangen und habe zwei Postings von mir im Usenet gefunden (Name durch Xxxxxxxxx Xxxx unkenntlich gemacht):

Zitat:
Newsgroups: de.rec.motorrad,de.admin.net-abuse.news
Subject: Re: Xxxxxxxxx Xxxx alias hjiag fremdcancelt ueber cnntp.org

* Quoting Borked Pseudo Mailed [de.admin.net-abuse.news]:
> Xxxxxxxxx Xxxx alias hjiag fremdcancelt ueber cnntp.org:

Da wird Frank sich aber freuen...
Zitat:
Newsgroups: de.admin.net-abuse.news
Subject: Re: Wie schoen

* Quoting Markus Ammann [de.admin.net-abuse.news]:
>> nntp.aioe.org
>>
>> keine Cancels ausfuehrt. Daher sind dort alle Postings
>> die der kriminelle Geisteskranke Xxxxxxxxx Xxxx alias
>> hjiag fremdgecancelt hat, noch zu finden.
>
> Alle? Bei einer Haltefrist von ca. einer Woche?
>
> Hab hier einen weiteren praktischen Newsserver, der ebenso keine
> Cancel ausführt... ...derzeit ca. 11 Monate Haltefrist.

Wer will: <news:news.svengo.de>. Im Moment werden Postings in de.ALL
300 Tage vorgehalten. Cancels werden nicht ausgeführt, bleiben aber gut
eine Woche abrufbar.

PS: Der Server ist nur zeitweilig zum lesen offen.
Der Ausspruch "kriminelle Geisteskranker" meines (anonymen) Vorvorposters ist sicherlich nicht OK. Allerdings sehe ich in meinen Aussagen beim Besten willen nichts, was den Straftatbestand der Beleidung erfüllen würde.

Ich würde ganz gerne Eure Meinung dazu hören und auch, ob ich die Sache sofort einem Anwalt übergeben sollte oder mich erstmal mit der Polizei unterhalten sollte. Ein Anfangsverdacht scheint ja zu bestehen, sonst wäre das Verfahren ja nicht eröffnet worden.

Vielen Dank!
Sven
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  #2 (permalink)  
Alt 09.05.2007, 20:20
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 2.281
Standard AW: Vorladung wegen Beleidigung im Internet


Erzähl das den Beamten und gut ist ... eine Vorladung kann ja von verschiedenen Stellen kommen, je nach Zuständigkeit und Stand des Verfahrens.
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