AW: Ortsname Wenn du im Auftrag der Stadt selbst die Domain haben willst, ja. Denn die Stadt hat aufgrund des Namensrechtes ein Anspruch auf die .de Domain.
Wenn ihr unabhängig von dieser Seit, könntet ihr aber auch einen direkten Anspruch geltend machen udn zwar wenn euer Nutzungsrecht im Bezug auf die Sache höher ist.
Ich schätze mal die Holding hat die Domain einfach auf Halde liegen um damit Geld zu machen und verwendet die nicht. Wenn ihr hingegen nachweisen könnt, das eure Nutzung mit dem Domainnamen in Verbindung steht, was bei einem Portal zum Ort wohl wahrscheinlich ist, könntet ihr eine gute Chance haben.
Der einfachste Weg wäre, wenn ihr zu euer Stadt geht, diese die Domain für euch verlangt, (ich gehe mal davon aus das es sich um einen Ortsteil/Ort einer größeren Stadt handelt), weil sie einen Anspruch auf die Nutzung erheben kann und auch in der Regel zugesprochen bekommt. Ihr vereinbart vorher nur ein Nutzungsrecht über diese Domain und Übernahme evtl. Kosten, z.B. für Schriftverkehr etc.. |