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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 11.05.2007, 15:31
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Domainfrage


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Hallo!

Ich habe folgendes Problem. Ich habe vor einigen Monaten einen Hunde-Zuchtzwinger angemeldet, der inter******** geschützt den Namen "Canis-Chaoticus" trägt. Der Schutz betrifft aber nur die Hundezucht, also kein Patentschutz, kein Geschäft. Reine Hobbyzucht. Nur eben,d aß meine Welpen alle den Präfix Canis Chaoticus in den Namen bekämen und ich über den Namensschutz für meine Welpenkäufer eine Art "Garantie" habe, daß ich nach den inter********en Statuten züchte. Ich habe mir daraufhin die Domain www.canis-chaoticus.net sichern lassen, da die .de-Adresse bereits belegt war. Ich habe mir nichts dabei gedacht. Damals sah ich eben, daß eine Hundeschule auch wohl diesen Namen trägt, dachte mir aber (dummerweise nichts dabei).

Jetzt bekam ich heute ein Einschreiben von eben selber Hundeschule, die mir die Verwendung des Namens verbieten will (das wäre natürlich ein anderes Thema) und mich dazu auffordert, die Domain löschen zu lassen.

Ich vermute, daß es daran liegt, daß sie selbst gern die Domain dann für sich sichern lassen will. Und das sehe ich irgendwie nicht ein. Auch wenns kein Vermögen ist, so habe ich immerhin für die Domain gezahlt.

Wie schaut das aus?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.05.2007, 15:33
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Domainfrage

Achso - ergänzend noch. Der Name ist NICHT patentrechtlich geschützt. Er ist nur im Handelsregister von ihr eingetragen worden.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.05.2007, 15:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domainfrage

Eine Eintragung ist nicht unbedingt erforderlich
Zitat:
§ 4 MarkenG Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht ...
2.durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, ...
Das ist sicherlich eine Streitfrage. Unstreitig ist, das eine Verwechslungsgefahr besteht. Meiner Meinung nach wäre dies ein Streitfall, der, wenn man sich nicht anders einigt, von einem Gericht geklärt werden müsste.
Zitat:
Ich vermute, daß es daran liegt, daß sie selbst gern die Domain dann für sich sichern lassen will.
Dann hätten sie das schon vorher tun können. Dies wäre ein Punkt, den ich hervorheben würde.
Zitat:
Damals sah ich eben, daß eine Hundeschule auch wohl diesen Namen trägt, dachte mir aber (dummerweise nichts dabei).
Das würde ich als ein Punkt für die anderen sehen.
Zitat:
Auch wenns kein Vermögen ist, so habe ich immerhin für die Domain gezahlt.
Wenn die Recht bekommen ist das kein Thema mehr. Dann ist das Geld futsch.

Meine Empfehlung: Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt.
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« Ortsname | Betrug?! »

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