Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 14.05.2007, 13:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2007
Beiträge: 3
Standard Copyright von E-Mails


Anzeige
Hallo,
habe folgende Frage.
Ich bin in einer Singlebörse und tausche mit anderen E-Mails aus. Wenn nun jemand aus dem, was er da in der Singlebörse erlebt, eine Art Erlebnisbericht erstellen möchte, was kann er dann mit meinen E-Mails machen? Kann er sie wörtlich und in ihrer Gänze übernehmen, ohne mich um Erlaubnis zu fragen?
Oder sind vielleicht nur kurze Auszüge/Zitate erlaubt?
Das würde mich mal interessieren.
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 14.05.2007, 13:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Copyright von E-Mails

Solange kein Urheberrecht besteht, kann man damit machen was man will. Und das besteht nur, wenn ein Werk geschaffen wurde und eine bestimmte "Schöpfungshöhe" vorliegt. Reiner Austausch von "Nettigkeiten" wird da wohl nicht reinfallen. Auszüge aus seinem letzten Buch, welches man zukünftig veröffentlichen will, schon eher.

Allerdings muss man bei der "Veröffentlichung" auf persönliche Schutzrechte Rücksicht nehmen (Anonymisierung etc.). Anderenfalls könnte man dagegen vorgehen und die Löschung verlangen.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 14.05.2007, 19:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Copyright von E-Mails

Wird denn nicht automatisch nach deutschem Recht mit dem Schreiben der E-Mail bereits ein Werk geschaffen? Ich meine schon, kann mich aber auch täuschen.

Was ist mit Schöpfungshöhe gemeint? Eine E-Mail aus drei Zeilen muß doch rechtlich gleich sein wie eine mit drei Seiten Umfang, oder nicht?
Und wenn ich das mit der Anonymisierung richtig verstanden habe, dann heißt das doch, jemand könnte anstatt meinen Nickname einen fiktiven einsetzen, aber die komplette E-Mail, so wie ich sie verfaßr habe, in einem Buch abdrucken?

Würde mich freuen, wenn Du noch mal antworten würdest.
mfg
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 14.05.2007, 19:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Copyright von E-Mails

Was geschützt wird steht im UrhG
Zitat:
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1.Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.Werke der Musik;
3.pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7.Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Zu welchem der Punte 1 bis 7 eine Email gehören soll ist fraglich. Wenn einer passt kann man sein Urheberrecht geltend machen. Und "Schöpfungshöhe" bedeutet "persönliche geistige Schöpfungen". Also nicht nur eine "Aneinanderreihung" von Worten sondern schon eine "Schöpfung", etwas Neues, Einmaliges ....
Zitat:
Und wenn ich das mit der Anonymisierung richtig verstanden habe, dann heißt das doch, jemand könnte anstatt meinen Nickname einen fiktiven einsetzen, aber die komplette E-Mail, so wie ich sie verfaßr habe, in einem Buch abdrucken?
Ich glaube schon, es sei denn, es ist geschützt (siehe oben)

Im Endeffekt schätz ich es so ein, dass man eben wissen muss, wem man Emails schickt (ist meine ganz persönliche Meinung, rechtlich nicht fundiert )
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 14.05.2007, 22:25
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Copyright von E-Mails

Emails sind wie Briefe nicht schützbar, da in der Regel die Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.

Auch ein einfacher Erlebnisbericht wäre nicht schützbar, außer er ist besonders künstlerisch geschrieben. So genau kann man das nicht beurteilen, es hängt, wie so oft im UrhR, vom Einzelfall ab.
So könnten die Briefe von Goethe z.B. urheberrechtlich geschützt sein (wären jetzt zwar eh abgelaufen, aber Inhaltlich erreichen die vielleicht noch die Gestaltungshöhe), aber normale Briefe im Schriftverkehr nicht.
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hintergrundmusik und Musikanhänge in E-Mails Katinka22 Urheberrecht 1 20.01.2008 22:15
Ungewollte E-Mails kassiopaya Strafrecht & Internet 3 30.10.2007 09:20
SPAM Mails sven_B Strafrecht & Internet 1 12.06.2007 22:43
Kontaktangaben in gewerblichen E-Mails Unregistriert Sonstiges zum Onlinerecht 0 01.06.2007 00:00
Mails & Abmahnungen Lutetia Sonstiges zum Onlinerecht 0 01.05.2002 00:26



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:17 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46