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| Anzeige habe folgende Frage. Ich bin in einer Singlebörse und tausche mit anderen E-Mails aus. Wenn nun jemand aus dem, was er da in der Singlebörse erlebt, eine Art Erlebnisbericht erstellen möchte, was kann er dann mit meinen E-Mails machen? Kann er sie wörtlich und in ihrer Gänze übernehmen, ohne mich um Erlaubnis zu fragen? Oder sind vielleicht nur kurze Auszüge/Zitate erlaubt? Das würde mich mal interessieren. |
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| Solange kein Urheberrecht besteht, kann man damit machen was man will. Und das besteht nur, wenn ein Werk geschaffen wurde und eine bestimmte "Schöpfungshöhe" vorliegt. Reiner Austausch von "Nettigkeiten" wird da wohl nicht reinfallen. Auszüge aus seinem letzten Buch, welches man zukünftig veröffentlichen will, schon eher. Allerdings muss man bei der "Veröffentlichung" auf persönliche Schutzrechte Rücksicht nehmen (Anonymisierung etc.). Anderenfalls könnte man dagegen vorgehen und die Löschung verlangen. |
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| Wird denn nicht automatisch nach deutschem Recht mit dem Schreiben der E-Mail bereits ein Werk geschaffen? Ich meine schon, kann mich aber auch täuschen. Was ist mit Schöpfungshöhe gemeint? Eine E-Mail aus drei Zeilen muß doch rechtlich gleich sein wie eine mit drei Seiten Umfang, oder nicht? Und wenn ich das mit der Anonymisierung richtig verstanden habe, dann heißt das doch, jemand könnte anstatt meinen Nickname einen fiktiven einsetzen, aber die komplette E-Mail, so wie ich sie verfaßr habe, in einem Buch abdrucken? Würde mich freuen, wenn Du noch mal antworten würdest. mfg |
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| Was geschützt wird steht im UrhG Zitat:
Zitat:
Im Endeffekt schätz ich es so ein, dass man eben wissen muss, wem man Emails schickt (ist meine ganz persönliche Meinung, rechtlich nicht fundiert |
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| Emails sind wie Briefe nicht schützbar, da in der Regel die Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Auch ein einfacher Erlebnisbericht wäre nicht schützbar, außer er ist besonders künstlerisch geschrieben. So genau kann man das nicht beurteilen, es hängt, wie so oft im UrhR, vom Einzelfall ab. So könnten die Briefe von Goethe z.B. urheberrechtlich geschützt sein (wären jetzt zwar eh abgelaufen, aber Inhaltlich erreichen die vielleicht noch die Gestaltungshöhe), aber normale Briefe im Schriftverkehr nicht. |
| Tags: copyright, emails |
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