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Alt 20.11.2008, 17:02
TomRohwer TomRohwer ist offline
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Beiträge: 377
Standard AW: Frage zum Schuelervz

Zitat:
Zitat von pseudopunk Beitrag anzeigen
Hi,

heute wurde mir von einem Lehrer an der Schule bestätigt, dass Lehrer sich im schuelervz befinden und Strafen für Lästergruppen verteilen( verweis, Eintrag in Akte, etc.)

ist das legal?
Jegliche "Disziplinarmaßnahme" von Schulen und Lehrern beruhen auf einer Gesetzesgrundlage. (Sie sind übrigens allesamt Verwaltungsakte, die widerspruchsfähig sind.)

Wenn diese Gesetzesgrundlage es zulässt, Schüler für ein Verhalten außerhalb der Schule mit Disziplinarmaßnahmen zu bedenken, dann sehe ich keinen Grund, warum das nicht auch für Verhalten in SchülerVZ gelten sollte.

Das aber wäre erstmal zu prüfen. Da hätte ich aus dem Bauch heraus Zweifel, aber nichts genaues weiß ich nicht.
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Das "Rechtsberatungsgesetz" gilt entgegen dem Hinweis im Seitenkopf dieses Forums seit dem 1.7.2008 nicht mehr, und das neue "Rechtsdienstleistungsgesetz" lässt die Diskussion von konkreten rechtlichen Einzelfällen in Medien und WWW-Foren ausdrücklich zu.
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