Zitat:
Zitat von pseudopunk Hi,
heute wurde mir von einem Lehrer an der Schule bestätigt, dass Lehrer sich im schuelervz befinden und Strafen für Lästergruppen verteilen( verweis, Eintrag in Akte, etc.)
ist das legal? |
Jegliche "Disziplinarmaßnahme" von Schulen und Lehrern beruhen auf einer Gesetzesgrundlage. (Sie sind übrigens allesamt Verwaltungsakte, die widerspruchsfähig sind.)
Wenn diese Gesetzesgrundlage es zulässt,
Schüler für ein Verhalten
außerhalb der Schule mit Disziplinarmaßnahmen zu bedenken, dann sehe ich keinen Grund, warum das nicht auch für Verhalten in
SchülerVZ gelten sollte.
Das aber wäre erstmal zu
prüfen. Da hätte ich aus dem Bauch heraus Zweifel, aber nichts genaues weiß ich nicht.