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Alt 20.11.2008, 17:06
TomRohwer TomRohwer ist offline
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Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 377
Standard AW: Frage zum Schuelervz

Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
Das Lehrer sich da nun einloggen ist nicht unbedingt verboten
Es widerspricht klar den SchülerVZ AGB.

Zitat:
schülerVZ richtet sich ausschließlich an Schüler und Schülerinnen ab zwölf (12) Jahren. Du darfst den Service und das Angebot von schülerVZ daher nur nutzen, Dich anmelden und Mitglied werden, wenn Du mindestens das (zwölfte) 12. Lebensjahr vollendet hast und Schüler oder Schülerin bist.
(...)
Wenn Du also jünger als zwölf (12) Jahre, kein Schüler bzw. keine Schülerin, oder wenn Du mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden bist, mußt Du von einer Anmeldung absehen.
Wenn also bekannt sein sollte, unter welchem Account ein Lehrer in SchülerVZ unterwegs ist, sollte man einfach SchülerVZ benachrichtigen.

Lehrer würde ich als Schüler außerdem in aller Freundlichkeit einmal darauf hinweisen, daß sie Vorbilder zu sein haben, und Rechtsverstöße zu begehen, gehört nicht zum Vorbildsein. Pädagogisch schon gar nicht.
__________________
Das "Rechtsberatungsgesetz" gilt entgegen dem Hinweis im Seitenkopf dieses Forums seit dem 1.7.2008 nicht mehr, und das neue "Rechtsdienstleistungsgesetz" lässt die Diskussion von konkreten rechtlichen Einzelfällen in Medien und WWW-Foren ausdrücklich zu.
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