Zitat:
Zitat von Styx Das Lehrer sich da nun einloggen ist nicht unbedingt verboten |
Es widerspricht klar den
SchülerVZ AGB.
Zitat:
schülerVZ richtet sich ausschließlich an Schüler und Schülerinnen ab zwölf (12) Jahren. Du darfst den Service und das Angebot von schülerVZ daher nur nutzen, Dich anmelden und Mitglied werden, wenn Du mindestens das (zwölfte) 12. Lebensjahr vollendet hast und Schüler oder Schülerin bist.
(...)
Wenn Du also jünger als zwölf (12) Jahre, kein Schüler bzw. keine Schülerin, oder wenn Du mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden bist, mußt Du von einer Anmeldung absehen. |
Wenn also bekannt sein sollte, unter welchem
Account ein
Lehrer in
SchülerVZ unterwegs ist, sollte man einfach
SchülerVZ benachrichtigen.
Lehrer würde ich als
Schüler außerdem in aller Freundlichkeit einmal darauf hinweisen, daß sie Vorbilder zu sein haben, und Rechtsverstöße zu begehen, gehört nicht zum Vorbildsein. Pädagogisch schon gar nicht.