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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 17.05.2007, 16:19
Lara_Marie
 
Beiträge: n/a
Frage Benutzer X stellt auf öffentl. seite bilder & boshafte sätze ü. BenutzerY online


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hallo ,
wenn jemand aus dem bekanntenkreis von benutzer y also benutzer X bilder und börartige sätze über das gewicht und aussehen von ben. Y auf einer öffentlichen studienseite online stell, ,kann man dieses aufgrund dessen das benutzer Y nichts davon wusste die IP adresse und dadurch auch namen ect. über den provider der seite oder sogar über die polizei herausbekommen? wenn ja was kann man für rechtliche schritte einleiten ?

danke schonmal im vorraus

Lara_Marie
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  #2 (permalink)  
Alt 17.05.2007, 16:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Benutzer X stellt auf öffentl. seite bilder & boshafte sätze ü. BenutzerY online

Y kann Anzeige wegen Beleidigung / Verleumdung erstatten. Dann wird im Zuge des Strafverfahrens die Identität von X ermittelt (dies kann ausschließlich im Zuge einer Strafverfolgung erfolgen, privat hat man keine Möglichkeiten, auch der Betreiber kann / darf das nicht). Y kann dann mit Hilfe eines Anwalts X auffordern das Material zu entfernen und sollte ein nachweisbarer(!) Schaden entstanden sein, Schadensersatz fordern.

Y könnte als ersten Schritt auch den Inhaber der Webseite auffordern, das Material zu entfernen, da Y - als Betroffener - keine Erlaubnis zur Veröffentlichung erteilt hat (Recht am eigenen Bild). Tut der Inhaber der Webseite daraufhin nichts, ist er zusätzlich haftbar.
Bringt das nichts, hilft nur die Anzeige.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.05.2007, 16:57
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Benutzer X stellt auf öffentl. seite bilder & boshafte sätze ü. BenutzerY online

hallo nochmal,

erstmal danke aaky für die schnelle antwort.

wie schaut das bei diesem fall aus wenn es noch im bekanntenkreis von Y eine person gibt die das die ganze zeit wusste kann man diese person auch irgendwie dafür belangen?

danke im vorraus

Lara
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  #4 (permalink)  
Alt 17.05.2007, 17:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Benutzer X stellt auf öffentl. seite bilder & boshafte sätze ü. BenutzerY online

Zitat:
wie schaut das bei diesem fall aus wenn es noch im bekanntenkreis von Y eine person gibt die das die ganze zeit wusste kann man diese person auch irgendwie dafür belangen?
Wohl eher nicht. Obwohl es im Recht sowas mie "Mitstörer" gibt. Aber als Zeuge sind solche Personen sehr gut geeignet, da sie sich im Falle von Falschaussagen strafbar machen
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