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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 17.05.2007, 20:09
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Domainrecht


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Hallo ,

ich hätte eine Frage bezüglich des Domainrechts in Deutschland .

Die nächste Fußball EM findet in der Schweiz und Österreich staat . Alle Rechte zu diesem Ereigniss gehören bekanntlich dem Organisatoren - also in diesem Fall der UEFA.
Das Internet ist jedoch voller privaten sowie geschäftlichen Adressen die diese Veranstaltung ansprechen .
Ich meine hier etwa w.austria-schweiz-2008.de oder w.a-schweiz2008.de (diese gibt es vielleicht überhaupt nicht im Net) oder ähnlich , es gibt aber sehr viel Möglichkeiten der Art.

Wären diese Adressen eine Verletztung des Markenrechts der UEFA ?

Danke voraus für eine Antwort !
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  #2 (permalink)  
Alt 17.05.2007, 20:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domainrecht

Solange nicht irgendwelche Markenrechte (********/Schweiz/EU/inter********) im Namen verletzt werden, kann man Domainen nennen wie man will. Und "schweiz" oder "2008" dürften wohl nicht als Marke registriert sein, "schweiz2008" könnte aber Muss man halt vorher prüfen (lassen).
Kritischer sehe ich in diesem Zusammenhang aber die Inhalte. Sobald da Markennamen verwendet werden, was sich oftmals nicht umgehen lässt, könnte es schon Probleme geben.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.05.2007, 02:36
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Domainrecht

Wenn jetzt also "schweiz2008" als Marke registriert wäre , würde "ch2008" oder "ch-2008" auch problematisch ?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.05.2007, 09:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domainrecht

Könnte, muss aber nicht. Ist alles Einzelfallentscheidung und Auslegungssache. Im Endeffekt wird der Markeninhaber, sollte er der Meinung sein, sein Recht mit Unterlassungsforderungen und eventuelle Schadensersatzforderungen geltend machen wollen, dem kann man dann widersprechen, wenn man der Meinung ist, das dem nicht so ist, dem widerspricht der andere wieder und am Ende trifft man sich vor Gericht .... so einfach ist das Markenrecht
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  #5 (permalink)  
Alt 18.05.2007, 13:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2007
Beiträge: 1
Standard AW: Domainrecht

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Das heißt, es ist und bleibt ein Rätsel :?:
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