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| Anzeige folgender sachverhalt: ist es unrecht, wenn man eine urheberrechtlich geschützte grafik umgestaltet (teile vom original noch erkennbar) und diese benutzt, um sie auf ein privates t-shirt drucken zu lassen? dank schon mal im vorraus für die hoffentlich eingehenden antworten |
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| Das genau zu erklären, würde zu konkret werden Im UrhG steht Zitat:
Allerdings verlangt die Verwendung eines Werkes die Zustimmung des Urhebers, vor der Umgestaltung sollte also die Genehmigung des Urhebers eingeholt werden. |
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| Dito, du brauchst die Einverständnis des Urhebers um es überhaupt bearbeiten zu dürfen, besonders wenn es veröffentlicht werden soll (was bei T-Shirts ja der Fall ist) Selbst eine Bearbeitung macht da keine Ausnahme, gerade wenn das Original noch zu erkennen ist. |
| Tags: abgewandelte, benutzen, geschuetzte, grafik |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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