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  #1 (permalink)  
Alt 17.05.2007, 23:33
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Mitwirkungspflichten der Filehoster - Vorratsdatenspeicherung Rapidshare


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Hallo,

in einem Artikel des Stern las ich vor kurzem das Deutsche Ermittler auf ein Video gestoßen sind welches bei einem großen Filehoster hinterlegt war.
In diesem Video wurde ein kleines Mädchen brutal mißbraucht.

Jener Filehoster hat seine Server in Deutschland und wurde zur Mitarbeit verpflichtet woraufhin er die IP Adressen aller Downloader dieses Videos herausgab.

Mich interessiert nun , ob nicht auch jeder inhaber eines Urheberrechtes ähnliches bewirken könnte.

Beispielsweise lädt Herr A das neue PC Spiel "Killerspiel 08/15" auf den Filehoster und gibt den Link in einschlägigen Foren preis.
Der Produzent des Spiels grast diese Foren ab und findet den Link.
Kann er nun über Rechtliche Kanäle die Mitarbeit bewirken ?

Nachdem die Internetprovider, nach meinem Kenntnisstand, solche Daten 6 Monate aufbewahren müßen (also welche IP welchem Realnutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war), wäre das doch wohl eine ergiebige Quelle oder übersehe ich da etwas?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.05.2007, 23:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Mitwirkungspflichten der Filehoster

Du übersiehst nichts. Genau so ist es. Die Provider sind bei Strafverfolgung verpflichtet, die Daten bereitzustellen. Das ausschlaggebende ist also das Vorliegen einer Straftat und deren Verfolgung.
Und das es getan wird findest du hier:
http://www.e-recht24.de/forum/399-st...aden-hoch.html
http://www.e-recht24.de/forum/2195-w...geforscht.html (wie weit kann nachgeforscht werden???)
und vielen anderen Beiträgen zu diesem Thema
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  #3 (permalink)  
Alt 16.03.2008, 19:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2008
Beiträge: 1
Standard Eine andere Anmerkung!

....ist es nicht alles eine verrückte Entwicklung?! Ich meine was waren das noch für Zeiten als man sich die Lieder auf ne Kasette spielte und ohne Gericht, Staatsanwalt, GEMA und irgendwelche Strafandrohungen! Mein Gott...man sollte mal die Kirche im Dorf lassen...es ist was es ist...MUSIK!!! Sicher ist die Rechtslage heute so aber es gibt weiss Gott wichtigere Probleme im Leben als all das Zeug! Vielleicht wird eines Tages das Internet überflüssig weil es seinen Reiz verloren hat...irgendwo sollte mal Schluss sein damit! Dann stellen wir eben unsere Computer in die Abstellkammer und kaufen uns alle wieder ne gute alte HIFI-Anlage und ne Chrom - Kassette. Es gibt wirklich wichtigeres als solch eine Art von Kriminalisierung! Muss auch mal gesagt werden!
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  #4 (permalink)  
Alt 16.03.2008, 19:46
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Mitwirkungspflichten der Filehoster - Vorratsdatenspeicherung Rapidshare

Nun, es ist ja nicht so das man es nicht mehr darf. Eine Privatkopie ist schließlich noch immer erlaubt, analog sowieso, digital wenn dabei kein Kopierschutz umgangen wird. Sogesehen hat sich in diesem Punkt mit der "Kasette" nichts geändert. Tatsache ist jedoch das das Filesharing im Internet eine andere Größe hat als das was früher im doch eher kleinen Kreis erfolgte. Fand die Verbreitung so nur in einem eher privaten Kreis statt, ist dies im Internet weltweit zugänglich und wird zum Teil auch "professionell" betrieben, teilweise auch um Geld damit zu verdienen und seien es nur die Werbeeinnahmen auf entsprechenden Linkseiten.
Denke das man hier schon in gewisser Seite differenzieren sollte. Heißt aber auch nicht das der Abmahnwahn auf der Gegenseite gut ist. Natürlich gibt es auch wichtigere Themen auf der Welt, aber für einen Industriezweig stellt dies schon ein sehr wichtiges Thema dar. Das hier auch teilweise medienwirksam übertrieben wird bzw. Statistiken etwas zu den eigenen Gunsten ausgelegt werden, ist bekannt und sollte von daher auch nicht mehr sonderlich erschrecken.
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