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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Von der Verhältnismäßigkeit und der Verpflichtung mal abgesehen, soviel ich weiß hatte Google aber zahlreiche Probleme mit Markeninhabern, die, soviel ich weiß, zu Löschungen und ähnlichen geführt haben. Ich könnte mir also durchaus vorstellen, dass es da entsprechende Technologien gibt, womit das bei denen sehr schnell machbar ist |
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| Die Technik ist ganz einfach und in China und Deutschland erprobt (kann man einfach austesten wenn man diverse Suchbegriffe über .com oder .de sucht, .de ist verdammt prüde *g*). Bei Markenbegriffen wäre hier schon etwas anderes, da diese in vielen Fällen eindeutig sind und auf eine Blacklist gesetzt nicht mehr indexiert werden würden, außer man wandelt die eben ein wenig ab. Aber auch hier halte ich die Zensur bei Suchmaschinen für sehr fraglich, Markennamen hin oder her, die Inhaber schädigen sich damit ja auch selbst, mal davon abgesehen. Aber kenne jetzt auch keine Urteile dazu, geschweige eine Anspruchsanlage die passend wäre aus dem MarkenG. Man könnte es vielleicht als gewerbliche Nutzung auslegen, aber hier würde der Name ja kaum für ein Produkt verwendet, sondern ist lediglich ein Ergebnis aufgrund einer Eingabe eines Dritten.
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