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Darf Person A den realen Vornamen (Nachname würde selbstverständlich nicht erwähnt werden) einer Person nennen wenn sie über jene schreibt?
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Ím Rahmen einer journalistischen Tätigkeit meines Wissens nach ja, aber nicht im realen alltäglichen Leben. Und eine private Homepage gehört meiner Meinung nach nicht zum Journalismus (der meines Wissens nach genehmigungspflichtig ist)
Das sagt eigentlich alles, auch in Bezug auf die Emails, das Nennen von Namen, die Erkennbarkeit von Personen, Chatnamen ... Das ist alles der gleiche Bereich, der die Privatsphäre bestrifft. Sobald sich jemand "erkennt" kann er Unterlassung fordern, wenn nicht zugestimmt wurde. Und Schadenersatz, wenn Nachteile entstehen (Ausfall von Kunden, persönliche Nachteile im Job ...)
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Person A möchte damit auf bestimmte Leute aufmerksam machen, auf die andere Chatteilnehmer nicht hereinfallen sollen,
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Meiner Meinung nach steht das Person A aus rein rechtlicher Sicht(!) nicht zu. Klingt zwar blöd, aber seine Erfahrungen muss jeder selber machen und seine Ansprüche selbst einfordern. Jeder der im Chat ist, sollte aiuch clever genug sein, das für sich selbst zu erkennen. Und wenn nicht, sollte er nicht im Chat sein. Ist zwar eine "Jeder-ist-sich-selbst-der-Nächste" Mentalität, aber aus rechtlicher Sicht ist es einfach so. Man muss auch die andere Seite sehen: wo jeder andere Erfahrungen, auch mal Gute, macht - denjenigen würde das Recht in seiner Entfaltung und Erkenntniss behindern.