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  #11 (permalink)  
Alt 20.05.2007, 22:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Private Seite und Trödel mit einander vereinbar?

@Styx
Ich will ja nicht pingelig sein aber Dienstleistungsvertrag = Dienstvertrag im BGB, oder ?
Wenn ja, dann
Zitat:
§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Glaube nicht, dass das zutrifft.
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  #12 (permalink)  
Alt 20.05.2007, 22:34
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Private Seite und Trödel mit einander vereinbar?

Ok, hier fällt keine Vergütung an, stimmt. Aber dennoch liegt hier ein Verhältnis zwischen einem Anbieter der Plattform und einem Nutzer vor. Wenn ich hier eine AGB mit einbinde, wird diese Bestandteil der Nutzungsberechtigung des Plattformnutzers. So könnte man auch von einem Vertragsverhältnis ausgehen. Denn A bietet die Möglichkeit an, auf seiner Plattform etwas zu verkaufen oder zu kaufen, wenn auch unentgeltlich.
So wären z.B. Ausschlüsse in der AGB denkbar, um sich bei evtl. Systemfehlern z.B., abzusichern.
Was wäre wenn V an K etwas über A seine Plattform versteigert und ein Systemfehler bei V einen Schaden hervorruft? (mal theoretisch gedacht ein Systemausfall vergeigt V eine gute Versteigerung mit hohem Gewinn) Kann er Ansprüche gegen A geltend machen, der ja Betreiber ist? Wie sieht es mit Datenschutz von Nutzerdaten aus? (Datenschutzerklärung?) Verhaltensregeln für den Nutzer bezüglich seiner Angaben zum Verkaufsprodukt oder Geschäftsdaten? Was ist an Waren zulässig was nicht?

Nur um mal ein paar kritische Punkte zu nennen. Denke hier kann man vieles in den AGBs regeln, was wichtig wäre, auch wenn man die Leistung kostenfrei anbietet. Einfach nur um sich selbst abzusichern.
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  #13 (permalink)  
Alt 21.05.2007, 00:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Private Seite und Trödel mit einander vereinbar?

Ich hab ja nichts dagegen, etwas zu erklären. Mit den Inhalten stimme ich dir voll und ganz zu. Absicherung, Haftungsausschluss, Datenschutz ... alles wichtig (hatte ich aber auch schon geschrieben).

Aber: das Ganze AGB (rein worttechnisch) zu nennen, impliziert ein Vertragsverhältnis laut BGB. Jetzt kommt ein rechtlich Unbedarfter, der dummerweise kennt, dass AGB = Vertrag (oder sein Freund der Jurastudent sagt es ihm) und denkt er kauft bem dem Inhaber der Seite. Das erklärt er seinem Anwalt so. Was nun? Der Streitfall ist eröffnet ...

"Nutzungsbedingungen" oder wie auch immer, kein Problem; "AGB" sehe ich kritisch
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  #14 (permalink)  
Alt 21.05.2007, 19:51
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Private Seite und Trödel mit einander vereinbar?

Naja anderer Name, gleiche Wirkung. Die Teile müssen ja nicht zwingend AGB heißen, Versicherungen nennen es glaube ich AVB, aber gemeint ist das Gleiche.
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  #15 (permalink)  
Alt 21.05.2007, 22:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Private Seite und Trödel mit einander vereinbar?

Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
Naja anderer Name, gleiche Wirkung. Die Teile müssen ja nicht zwingend AGB heißen, Versicherungen nennen es glaube ich AVB, aber gemeint ist das Gleiche.
Nicht ganz den AGB gelten für Verträge, AVB für Versicherungen, Nutzungsbedingungen für die Nutzung (zB. ohne Vertrag). Inhaltlich mag zwar das Gleiche drin stehen, aber der äußere Anschein kann genutzt werden, um Verhältnisse auszulegen. Und du weißt ja, eine der Lieblingsbeschäftigung von Anwälten ist die Auslegung

Und es ist kein Muss, auch nicht auf gewerblichen Seiten, aber das ist ein anderes Thema
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