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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 21.05.2007, 14:34
mickey79
 
Beiträge: n/a
Standard Rein beschreibende Domain


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Hallo,

am deutschen Markt gibt es viele Zeitschriften, die markenrechtlich geschützt sind. Dabei haben die Titel zwar "rein beschreibenden Inhalt" aber aufgrund der Verkehrsdurchsetzung sind sie trotzdem beim DPMA eingetragen.

Wenn man eine Domain erwirbt, deren Namen mit dem o.g. "rein beschreibenden Inhalt" identisch ist und diese Domain in einem ähnlichen Geschäftsgebiet wie der Markeninhaber benutzt, dann besteht nach herrschender Rechtsprechung wohl ein Schutz bei DE-Domains.

Wie sieht es aber bei us, org, tv, net usw. Endungen aus? Hat der Markeninhaber (rein beschreibende Marke) das Recht von allen Domain-Inhabern die Herausgabe der Domains zu verlangen?

Danke für Eure Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 21.05.2007, 15:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rein beschreibende Domain

Wohl eher nicht, da die Eintragung der Marke (oder entsprechendes) nur als deutsches Recht gilt.
Und us, org ... und wie sie alle heißen unterliegen nicht (primär) deutschem Recht. Bestimmt nicht gilt das bei us, tv (ja, das ist eine Länderdomaine ) und anderen Länderdomainen, ebenso wenig für org, da hier vom Ursprung der Organisations-Charakter angenommen wird, somit keine "Konkurrenz" oder "Wettbewerb" zum Inhaber der Marke besteht (oder man muss es halt nachweisen).

Man könnte(!) meiner Meinung nach einen Anspruch haben, wenn der Inhaber dieser Domainen ebenfalls deutschem Recht unterliegt und die Domaine keine Länderdomaine ist und "in Konkurrenz" steht. Allerdings muss man diesen Anspruch anhand einer Marke geltend machen, der reine "beschreibende Inhalt" reicht nicht aus.

Kurz: Auch eine Marke berechtigt nicht automatisch zum Besitz aller Domainen.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.05.2007, 23:05
mickey79
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Rein beschreibende Domain

Nach meinen bisherigen Recherchen kommt es auf die Verkehrsdurchsetzung des Titels der Zeitschrift an. Hierbei wird z.B. die Auflage, Leseranzahl und das Werbebudget betrachtet.

Wenn die Verkehrsdurchsetzung erreicht wurde, besteht ein Unterlassungsanspruch gegen Inhaber anderer "Endungen" (org, net, us, ...).

Aber wann genau ist die Verkehrsdurchsetzung erreicht???
Weiß jemand etwas Näheres?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.05.2007, 00:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rein beschreibende Domain

Zitat:
Nach meinen bisherigen Recherchen ... besteht ein Unterlassungsanspruch gegen Inhaber anderer "Endungen" (org, net, us, ...)
Die Quellen würden mich mal interessieren. Vor allem, wie man gegen eine us vorgehen will, wenn diese nur US Bürgern zugestanden werden dürfen. Und die anderen - irgendwie muss das ja begründet wurden sein.

Und was die Verkehrsdurchsetzung angeht:
Zitat:
Markengesetz § 4 Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht
...
2.durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat
...
Das heißt:
a) Benutzung
b) geschäftlich
c) beteiligte Verkehrskreise (vom Produkt abhängig)
d) Geltung (Kennzeichnung von Waren / Dienstleistung)
Die Beurteilung von a), b), d) liegt im entsprechenden Verfahren beim Markenamt. Meines Wissens wird a) dabei auf bestimmte Umsatzzahlen abgestellt, wie der Rest genau beurteilt wird, weiß ich (noch) nicht.

Geändert von aaky (22.05.2007 um 11:06 Uhr).
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