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  #1 (permalink)  
Alt 22.05.2007, 11:23
Marco
 
Beiträge: n/a
Standard Urheber Quellcode


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Ich schreibe für ein großes Community Script Erweiterungen (Addons), wie bspw. Umfragescripte, Downloadscripte etc.

Das CommunityScript setzt sein sichtbares Copyright am Ende der Seite.

Dieses Copyright enthält eine weitere Variable, womit Coder sein eigenes Copyright mit einfügen können.

Bsp: Originales Copyright des CommunityScripts.

Code:
Copypright CommunityScript 2003 - 2007
Wenn jetzt bspw meine Erweiterung genutzt wird, erfolgt ein zusätzliches Copyright unter dem Originalen.

Code:
Copypright CommunityScript 2003 - 2007
     Copyright des Addonsscripts
Jetzt erlaubt der Entwickler des Communityscriptes, das man sein originales Copyright, aus der Fusszeile entfernen kann, solange es in Form, Aufbau und Aussehen unverändert bleibt.

Wenn jetzt der Nutzer des Scriptes einfach nur den Text des Copyrights kopiert und an eine andere Stelle einfügt, bleibt zwar das Originale Copyright erhalten, die Variable (php QuellCode) wird jedoch dadurch nicht mehr mit verarbeitet, womit des Copyright des Addons entfällt.

Habe ich jetzt Verlangen, das mein Copyright des Addons sichtbar auf der Homepage gemacht wird?


mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 22.05.2007, 15:10
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Urheber Quellcode

Also auf reinen Quellcode liegt kein Urheberrecht, denn dieser ist ja eigentlich immer gleich um einen speziellen Effekt zu erzielen.
Wenn eine andere Person, das Gleiche programmieren will, mit der selben Sprache, ist es sehr wahrscheinlich das der Code fast identisch ist.

Lediglich auf ein Computerprogramm kann man Urheberrechte geltend machen, auch wenn dieses auch nur aus Code besteht, aber hier wirkt der Schutz eher auf das Gesamtwerk.

Hier ein Urteil zu HTML-Code
ht+tp://www.123recht.net/OLG-Frankfurt---(kein)-Urheberrecht-am-Quellcode__a14190.html

Denke es macht kaum einen Unterschied ob es HTML, php, CSS etc ist., denn das UrhR schützt nur vor Kopie des Gesamtwerkes, aber nicht im Einzeln den Code.

http://eupat.ffii.org/analysis/fukpi/index.de.html


Aber auf das Addon selbst könnte ein Schutz gegeben sein, wenn die Gestaltungshöhe erreicht ist. Das Programm also außergewöhnlich ist und besondere Fähigkeiten in der Programmierung bedarf. Denke es geht dir hier eher um das Addon als um den Code selbst, wenn dann hättest du durchaus ein Recht darauf das dein Name als Urheber des Programmes an geeigneter Stelle erwähnt wird.
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