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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige wenn man in einem Portal aufgrund einer versprochenen Gratisleistung eine Anmeldung tätigt, jedoch laut AGB einen Vertrag eingeht und die 14 Tage Wiederrufsrecht nicht einhält, ist dann der Vertrag gültig?. Sind eigentlich generell solche versteckten Kosten erlaubt und der Betrffende ist selber schuld, wenn er die AGB`s nicht liest. Oder gibt es irgend ein Gesetzt, das den Privatbürger vor solchen "Abzocken" schütz? Mit freundlichen Grüßen Bernard |
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Allerdings kann bei versteckten Kosten ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegen. Wann das der Fall ist - dazu gibt es schon Rechtssprechung, und Beispiele hier im Forum http://www.e-recht24.de/forum/1725-r...lem-hilfe.html (Riesen Problem-Hilfe!!!!) http://www.e-recht24.de/forum/2090-haben-hand.html (Haben die was in der Hand ?) http://www.e-recht24.de/forum/2033-a...erver-com.html (anmeldung bei Gedichte-server.com) |
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| Wenn die Kosten nur in den AGBs auftauchen, kommt erst kein Vertrag zustande. Die Kosten für eine Leistung müssen genau ersichtlich auf der Webseite angezeigt werden, ein Hinweis in den AGBs reicht nicht aus. Bericht und Urteil hier: http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/417.html |
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| Was ist nun, wenn die Kosten nicht nur in den AGB's zu finden sind, man sie aber trotzdem leicht übersehen kann. So z.B. bei my-downloads.de, wo die Anmeldeseite wie folgt aussieht: http://my-downloads.de/anmeldung. Die Kosten werden zwar erwähnt, doch muss man da schon sehr genau hinschauen (was ich leider nicht getan habe, und nun 192€ zahlen soll, was ich mir als Student einfach nicht leisten kann). Vielen Dank im Voraus für die Hilfe |
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| Da kann man auch gegen vorgehen, da die Kosten nicht klar erkennbar sind.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: agbs, kosten, rechtens, versteckte |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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