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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige ich war bis gestern Nachmittag Mitglied in einem Forum, für das ich im Februar für ein Jahr Mitgliedsbeitrag entrichtet habe und dem Forenbetreiber Name, Anschrift usw. bekannt ist. Es ist ein Forum, in dem nur ein Teilbereich den öffent- lichen unregistrierten Mitgliedern zugänglich ist, der Rest ist intim, unterteilt in mehrere Mitgliedergruppen/Bereiche. Dieses Forum wird von "Moderatoren" behütet und bewacht, mehr oder minder qualifiziert nach meinem subjektiven Empfinden. Und um dieses Thema ging es in einem mit passwortgeschütztem Chatgespräch, das für den Rest des Forums unzugänglich ist. Da sich dort zwei Damen aus der ehemaligen DDR am Gespräch beteiligten, wurde unter anderem von "Stasimethoden" gesprochen respektive "gefrozzelt". Mein Kommentar in etwa: ... manche Verhaltensweisen von bestimmten Mitgliedern gleichen Denunziantentum, Verrat, Verleumdung usw. aber mich zurückpfeiffen, wenn ich sage, das sind (fast) Methoden wie im dritten Reich... Nun meine Frage... darf ein Forenbetreiber Chatgespräche "heimlich" überwachen (möglicherweise waren wir manchmal durch !!!sachliche!!! aber unbequeme Beiträge im Intimbereich aufgefallen) und den Inhalt dieser Gespräche als Rechtfertigung für einen fristlosen Rausschmiss nutzen oder macht er sich gegebenenfalls selber strafbar durch dieses Verhalten? Alle unsere Beiträge sind mit einem Schlag ohne Vorwarnung weg, die unserer persönlichen kleinen Mitgliederrunde ebenfalls (betroffen sind ca 40 Frauen in zwei Gruppen) Auch diese Untergruppen waren passwortgeschützt, da ist nie ein "böses" Wort gefallen. Ich wäre für eine klare Antwort sehr dankbar... Zensur in einem Forum ist ja wichtig und wertvoll.... sowas... big brother is watching you... nach meinem persönlichen Empfinden Machtmissbrauch je nach Sympathie... Liebe Grüsse Mondfee |
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| hallo Chatgespräche dürfen mit verfolgt werden,der Admin muss dies sogar,um nach geltendem Recht rassenfeindliche parolen und jenes gleichen einhalt zu gewären. es könnten auch durchaus andere verabredungen statt finden - Anschläge u.s.w. dies tut der Admin aus dem Gefühl heraus wenn er jemanden in verdacht hat darf aber die reine die Privatfähre nicht verletzen,dies heißt wieder wenn sich zwei necken,nicht stören und muss drüber wegsehen. nur dann ... wenn eine beschwerte ein geht handeln. in ihrem Fall könnte es so gewesen sein,dass eine beschwerte über ihr verhalten angezeigt wurde. [COLOR="Wheat"]würde mich gerne teilen Sie wenn sie möchten.... dies hier Private Nachrichten mit nach ihrer sehr guten beschreibung könnte schon erahen um welchen Chat/Forum es handelt[/COLOR] Zitat:
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| Würde sagen ja, wenn er entsprechend darauf hinweist, das eine "Überwachung" (also eher ein Log geschrieben wird) stattfindet und weiterhin diese aufgezeichneten Daten im Sinne des Datenschutz verarbeitet werden. Die Gründe für diesen Log liegen auf der Hand, der Betreiber möchte im Falle von evtl. Rechtsverletzungen eine Beweismöglichkeit haben, um User evtl. zu sperren oder bei Taten dieser etwas tun zu können. Hast du evtl. in die AGBs geschaut? Vielleicht steht da ja sogar drin das entsprechendes aufgezeichnet wird. |
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| hallo ach du lieber Himmel, nein, ein Anschlag oder Angriff war niemals auch nur im Geringsten in unserer Ansicht und gepetzt hat auch niemand, also dass der Betreiber sreenshot gemailt bekommen hätte. Es war wirklich "gefrozzelt = lustig gelästert" geschweige denn haben wir rassenfeindliche Bemerkungen ausgesprochen. Ein Hinweis auf Log wurde auch nirgends bekannt gegeben, erst recht nicht in den AGBs. dieser besagte §202a StGB, kann der somit zur Anwendung kommen? Ich wäre echt sehr glücklich, wenn ihr mir ein bissele "Handwerkszeug" schenkt um mit dem Betreiber eine konstruktive Unterhaltung führen zu können. Liebe Grüsse Mondfee |
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| Nein, 202a ist Ausspähen von Daten. Zitat:
Also ist der 202a nicht verletzt. Fraglich ist auch ob ein Chat als Privatspähre einer oder meherer Personen gesehen werden kann. |
| Tags: chatgespraeche, duerfen, ueberwacht |
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