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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 28.05.2007, 10:09
Mondfee
 
Beiträge: n/a
Standard Dürfen Chatgespräche überwacht werden?


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Einen wunderschönen guten Morgen

ich war bis gestern Nachmittag Mitglied in einem Forum, für
das ich im Februar für ein Jahr Mitgliedsbeitrag entrichtet
habe und dem Forenbetreiber Name, Anschrift usw. bekannt
ist.
Es ist ein Forum, in dem nur ein Teilbereich den öffent-
lichen unregistrierten Mitgliedern zugänglich ist, der Rest
ist intim, unterteilt in mehrere Mitgliedergruppen/Bereiche.
Dieses Forum wird von "Moderatoren" behütet und bewacht,
mehr oder minder qualifiziert nach meinem subjektiven
Empfinden. Und um dieses Thema ging es in einem mit
passwortgeschütztem Chatgespräch, das für den Rest des
Forums unzugänglich ist. Da sich dort zwei Damen aus der
ehemaligen DDR am Gespräch beteiligten, wurde unter anderem
von "Stasimethoden" gesprochen respektive "gefrozzelt".
Mein Kommentar in etwa: ... manche Verhaltensweisen
von bestimmten Mitgliedern gleichen Denunziantentum, Verrat,
Verleumdung usw. aber mich zurückpfeiffen, wenn ich sage,
das sind (fast) Methoden wie im dritten Reich...

Nun meine Frage... darf ein Forenbetreiber Chatgespräche
"heimlich" überwachen (möglicherweise waren wir manchmal
durch !!!sachliche!!! aber unbequeme Beiträge im Intimbereich
aufgefallen) und den Inhalt dieser Gespräche als Rechtfertigung
für einen fristlosen Rausschmiss nutzen oder macht er sich
gegebenenfalls selber strafbar durch dieses Verhalten? Alle unsere
Beiträge sind mit einem Schlag ohne Vorwarnung weg, die
unserer persönlichen kleinen Mitgliederrunde ebenfalls (betroffen
sind ca 40 Frauen in zwei Gruppen) Auch diese Untergruppen
waren passwortgeschützt, da ist nie ein "böses" Wort gefallen.

Ich wäre für eine klare Antwort sehr dankbar... Zensur in einem
Forum ist ja wichtig und wertvoll.... sowas... big brother is watching
you... nach meinem persönlichen Empfinden Machtmissbrauch je
nach Sympathie...

Liebe Grüsse
Mondfee
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  #2 (permalink)  
Alt 28.05.2007, 10:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Dürfen Chatgespräche überwacht werden?

hallo
Chatgespräche dürfen mit verfolgt werden,der Admin muss dies sogar,um nach geltendem Recht rassenfeindliche parolen und jenes gleichen einhalt zu gewären.
es könnten auch durchaus andere verabredungen statt finden - Anschläge u.s.w.
dies tut der Admin aus dem Gefühl heraus wenn er jemanden in verdacht hat

darf aber die reine die Privatfähre nicht verletzen,dies heißt wieder wenn sich zwei necken,nicht stören und muss drüber wegsehen.
nur dann ... wenn eine beschwerte ein geht handeln.

in ihrem Fall könnte es so gewesen sein,dass eine beschwerte über ihr verhalten angezeigt wurde.

[COLOR="Wheat"]würde mich gerne intessieren welche Plattform es ist.
teilen Sie wenn sie möchten.... dies hier Private Nachrichten mit
nach ihrer sehr guten beschreibung könnte schon erahen um welchen Chat/Forum es handelt[/COLOR]

Zitat:
Zitat von Mondfee Beitrag anzeigen
Einen wunderschönen guten Morgen

ich war bis gestern Nachmittag Mitglied in einem Forum, für
das ich im Februar für ein Jahr Mitgliedsbeitrag entrichtet
habe und dem Forenbetreiber Name, Anschrift usw. bekannt
ist.
Es ist ein Forum, in dem nur ein Teilbereich den öffent-
lichen unregistrierten Mitgliedern zugänglich ist, der Rest
ist intim, unterteilt in mehrere Mitgliedergruppen/Bereiche.
Dieses Forum wird von "Moderatoren" behütet und bewacht,
mehr oder minder qualifiziert nach meinem subjektiven
Empfinden. Und um dieses Thema ging es in einem mit
passwortgeschütztem Chatgespräch, das für den Rest des
Forums unzugänglich ist. Da sich dort zwei Damen aus der
ehemaligen DDR am Gespräch beteiligten, wurde unter anderem
von "Stasimethoden" gesprochen respektive "gefrozzelt".
Mein Kommentar in etwa: ... manche Verhaltensweisen
von bestimmten Mitgliedern gleichen Denunziantentum, Verrat,
Verleumdung usw. aber mich zurückpfeiffen, wenn ich sage,
das sind (fast) Methoden wie im dritten Reich...

Nun meine Frage... darf ein Forenbetreiber Chatgespräche
"heimlich" überwachen (möglicherweise waren wir manchmal
durch !!!sachliche!!! aber unbequeme Beiträge im Intimbereich
aufgefallen) und den Inhalt dieser Gespräche als Rechtfertigung
für einen fristlosen Rausschmiss nutzen oder macht er sich
gegebenenfalls selber strafbar durch dieses Verhalten? Alle unsere
Beiträge sind mit einem Schlag ohne Vorwarnung weg, die
unserer persönlichen kleinen Mitgliederrunde ebenfalls (betroffen
sind ca 40 Frauen in zwei Gruppen) Auch diese Untergruppen
waren passwortgeschützt, da ist nie ein "böses" Wort gefallen.

Ich wäre für eine klare Antwort sehr dankbar... Zensur in einem
Forum ist ja wichtig und wertvoll.... sowas... big brother is watching
you... nach meinem persönlichen Empfinden Machtmissbrauch je
nach Sympathie...

Liebe Grüsse
Mondfee
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  #3 (permalink)  
Alt 28.05.2007, 10:44
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Dürfen Chatgespräche überwacht werden?

Würde sagen ja, wenn er entsprechend darauf hinweist, das eine "Überwachung" (also eher ein Log geschrieben wird) stattfindet und weiterhin diese aufgezeichneten Daten im Sinne des Datenschutz verarbeitet werden.

Die Gründe für diesen Log liegen auf der Hand, der Betreiber möchte im Falle von evtl. Rechtsverletzungen eine Beweismöglichkeit haben, um User evtl. zu sperren oder bei Taten dieser etwas tun zu können.

Hast du evtl. in die AGBs geschaut? Vielleicht steht da ja sogar drin das entsprechendes aufgezeichnet wird.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.05.2007, 15:18
Mondfee
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Dürfen Chatgespräche überwacht werden?

hallo

ach du lieber Himmel, nein, ein Anschlag oder Angriff war niemals
auch nur im Geringsten in unserer Ansicht und gepetzt hat auch
niemand, also dass der Betreiber sreenshot gemailt bekommen
hätte. Es war wirklich "gefrozzelt = lustig gelästert" geschweige
denn haben wir rassenfeindliche Bemerkungen ausgesprochen.
Ein Hinweis auf Log wurde auch nirgends bekannt gegeben, erst
recht nicht in den AGBs.

dieser besagte §202a StGB, kann der somit zur Anwendung kommen?

Ich wäre echt sehr glücklich, wenn ihr mir ein bissele "Handwerkszeug"
schenkt um mit dem Betreiber eine konstruktive Unterhaltung führen
zu können.

Liebe Grüsse
Mondfee
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  #5 (permalink)  
Alt 28.05.2007, 16:16
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Dürfen Chatgespräche überwacht werden?

Nein, 202a ist Ausspähen von Daten.

Zitat:
Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft,
Zum einen ist der Admin nicht unbefugt, er ist Betreiber und hat sowieso Zugang zu allen Teilen des Chats, somit fehlt es auch am Erfüllen des "unberechtigten Zuganges" zu den Daten, denn es liegen keine Hindernisse vor die ihm den Zugang verwehren, als Admin kommt man mit einem Masterpasswort in der Regel immer an alle Daten eines solchen Dienstes ran.
Also ist der 202a nicht verletzt.

Fraglich ist auch ob ein Chat als Privatspähre einer oder meherer Personen gesehen werden kann.
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