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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Man nehme folgendes an: Verkäufer A bietet bei eBay ein Handy an, welches von Käufer B für 171€ ersteigert wird. Käufer B erfragt ob Versand auch in die Tschechische Republik möglich ist, er zahle auch die Versandkosten von 22€. An und für sich kein Problem. Er bekommt die Bankdaten und soll 193€ überweisen. Das war heute morgen. Jetzt hat Verkäufer A bei eBay etwas rumgeklickt und wird misstrauisch: 1. Käufer B heisst "Jan C." Das steht in der Mail und auch bei seinen Accountdaten. Klickt Verkäufer A aber auf "Zahlungsinformationen zusenden" steht dort der Name "André S.". 2. Käufer B hat zwar 100% positive bewertungen, alte sowie neue, allerdings ist auffällig dass die letzten 5 Auktionen alle samt einen hohen Verkaufswert hatten. Zwischen 150 und 4000€. Wenn Käufer B jetzt den Betrag von 193€ mit richtiger Angabe des Verwendungszweckes "ebay" (wurde leider zu allgemein gewählt...) überweist, ist es gefahrlos möglich die Ware zu verschicken? Kann Verkäufer A hier irgendwie übers Ohr gehauen werden? Sollte er lieber die Auktion für ungültig erklähren? Wenn ja, wie? EMail an Käufer B ""Bitte nicht überweisen, Auktion wegen Betrugsverdacht ungültig!?" Wenn er trotzdem überweist einfach zurücküberweisen? Danke für eure Hilfe! Gruß, Tim |
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| Zitat:
Zitat:
Wenn möglich würde ich einfach den Treuhandservice nutzen. Da gibt es sowas wie Versicherung, glaube ich. |
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| Ja es gibt eine Treuhandservice bei Ebay diesen sollte man schon nehmen bei solchen beträgen Zitat:
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| Tags: eilig, hier |
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