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| Anzeige Darf man ein Video auf der Website veröffentlichen mit Musik von Interpreten, ohne die Lizenz von den Interpreten zu haben? Wenn man dieses Video auch zum Download bereitstellt und dazuschreibt, dass nach dem Ansehen des Videos dieses sofort von der Festplatte gelöscht werden muss? die zweite Frage stelle ich, weil es ja auf Websiten wie Youtube etc. (wie im letzten Thema erwähnt) ja erlaubt ist, dort aber wie erwähnt keine Kopie auf der Festplatte zurückbleibt. Aber mit oben erwähnter Bemerkung müsste es doch eigentlich erlaubt sein, oder? MfG .wired Geändert von .wired (30.05.2007 um 20:44 Uhr). |
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| Nein, darf man nicht. Selbst bei Youtube ist es schließlich strittig, nicht umsonst strengt die Musikindustrie immer wieder Klagen gegen Google an (denen ja youtube nun gehört). Selbst wenn du dabei schreibst das es sofort zu löschen ist, ändert nichts an der Tatsache das eine weitere Kopie erstellt wird, was nicht gestattet ist. |
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| Aber es gibt doch etliche Videos auf legalen Seiten, wogegen nichts gesagt wird, kleines Beispiel: Counter Strike Fragmovies. Es gibt etliche Movies, die iregendeine Musik von einem Musikinterpreten beinhalten, zum Download zur Verfügung gestellt sind, und auch nicht runtergenommen werden von den Seiten. Und niemand sagt was!! ??? MfG .wired PS.: Themaüberschrift wohl falsch gewählt :P |
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| Du hattest ja auch gefragt "Darf man " und nicht "Kann man " Können kann man alles, nur rechtens ist nicht alles. Und sicherlich findet man auf vielen Seiten (illegale) Videos, nur viele Verstöße machen es nicht rechtens. Auch musst du unterscheiden zwischen ********em Recht (also in D) und ausländischem Recht (YouTube und wie alle sie heißen die in USA angesiedelt sind). In D gilt das Urheberrecht - und da ist es schlicht und einfach verboten (ohne Zustimmung des Urhebers). Und das die anderen auch dran sind, zeigen die laufenden Verfahren - "keiner sagt was" stimmt einfach nicht, auch nicht bei den Großen. Nur meinst du nicht, eine einzelne Person kann man schneller verklagen als inter********e Aktiengesellschaften? Wenn du auch eine Horde Anwälte im Rücken hättest, könntest du es vielleicht bedenkenlos tun, die würden dich schon rausreißen - dann hättest du aber auch nicht gefragt Und außerdem ist die Strafe für "Kleine" wie uns immer hart, 1 Mio für Youtube wäre ein Betrag aus der Portokasse. |