Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2009, 17:20
ZaphodT ZaphodT ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Bauplan-Urheberrecht


Danke erstmal für die erschöpfende Antwort!

Ich denke, dass - wenn überhaupt - hier eine "Doppelschöpfung" vorliegt. Allerdings gibt es keinerlei Design-Besonderheiten, die die Arbeit des Bauplan-Autors noch die des anderen hervorhebt. Die Ähnlickeiten ergeben sich einfach nur aus der Natur der Sache. Darüberhinaus ist das beiden Varianten zu Grunde liegende Konstuktionsprinzip auch an vielen anderen Stellen im Web sowie in der Literatur mit Bild und Wort beschrieben, sodaß IMHO der urheberrechtliche Anspruch des Bauplanes nur im Bauplan selbst, nicht, jedoch in den darin beschriebenen technischen Abläufen und Konstruktionsprinzipien besteht.

Noch eine Frage zum Marken- / Geschmacksmusterrecht: Wenn der Bauplan-Autor eine eingetragene Marke oder Geschmacksmuster hat, kann er dies gegenüber anderen Herstellern oder Händlern ja durchaus durchsetzen. Aber gegenüber einer Privatperson, wenn keinerlei gewerbliche Absichten verfolgt werden?
Mit Zitat antworten