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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 31.05.2007, 23:41
Conse
 
Beiträge: n/a
Frage Namensrechte durch .com Domain?


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Hallo.
Ich betreibe mit 2 anderen Leuten eine Band namens "Megawatt". Das läuft bislang auf privater Ebene, wir haben momentan keinen kommerziellen Gewinn. Seit Februar 2006 betreiben wir unsere Homepage "Megawatt-berlin.de", im Januar haben wir einige CDs zu kostendeckendem Preis unter dem Namen "Megawatt" privat verkauft.

Nun erreichte uns eine Mail einer italienischen Band, die sich ebenfalls "Megawatt" tituliert. Mit der Begründung, die World-Level Domain mit dem Namen "megawattband.com" zu besitzen, wollen uns diese nun zu einer Umbenennung zwingen, um "unnötige Namensstreitigkeiten" zu vermeiden.

Entspricht dies der Wahrheit? Gibt der .com Domainname dieser Band Vorzüge im Namensrecht? Unseren Recherchen zu Folge wurde deren Domain um einiges später registriert als unsere. Kann diese Band uns trotzdem Ärger machen, wenn wir weiterhin unter dem Namen Megawatt agieren? Ist es möglicherweise empfehlenswert oder notwendig unseren Namen schützen zu lassen? Welche Schritte würden sich da empfehlen?

Vielen Dank im Vorraus,
ich hoffe ich konnte die Situation klar schildern.

MFG
Constantin
megawatt-berlin.de
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  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2007, 00:15
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Namensrechte durch .com Domain?

Also eine Domain kann durchaus als Markenname eintragbar sein. Schließlich gibt es ja viele Firmen im Bereich des E-Commerce die ihren Domainnamen, auch gleichzeitig als Firmennamen benutzen, inkl. der Top-Level-Domain.

Bei dem hier angegebenen Namen handelt es sich meiner Meinung nach aber eher um einen Gattungsbegriff. Megawatt ist schließlich allgemein gebräuchlich und somit einer Eintragung nicht zugänglich, da hier ein öffentliches Freihaltebedürfnis besteht.
Ein Markenname könnte eigentlich nur durch Verkehrsgeltung entstehen, da eine italienische Band wohl kaum in Deutschland tätig ist, würde ich den Namen dieser Band eher auf italien beschränken oder da wo sie für gewöhnlich auftreten.

Ein Besitz einer .com hingegen begründet noch keinen höheren Anspruch auf einen Namen, auch ist es keine "World-Level-Domain" die gibt es garnicht. .com steht lediglich für Commercial, also gewerblich und ist auch nur eine Top-Level. Einen Anspruch kann man eher aufgrund von höherer Verkehrsdurchsetzung (was bewiesen werden muss), aufgrund älterer Rechte (wer benutzt den Namen im geschäftlichen Verkehrs länger und nicht wer hat die Domain als erstes registriert) oder auch aufgrund eines höheren Rechtes (********e oder inter********e Behörden z.B. oder Namensrecht) bestehen.

Ansonsten Anwalt der sich im inter********en Namensrecht auskennt einschalten.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.08.2007, 23:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2007
Beiträge: 16
Standard AW: Namensrechte durch .com Domain?

hallo

wenn man eine CNO Domain hat - und diese nutzt. Kann denn dann noch einer Kommen und sagen dass er die haben moechte. Wenn er sagt eer hat
die Com-Domain und man sagt man hat die NET oder sagen wir org-Domain.

kann dann das ein Rechtsstreit draus entstehen!?

Freue mich auf eine Antwort.

gruss
jakob82

PS was hat es auf sich mit dem


[quote=Styx;7827]

(wer benutzt den Namen im geschäftlichen Verkehrs länger und nicht wer hat die Domain als erstes registriert) oder auch aufgrund eines höheren Rechtes (********e oder inter********e Behörden z.B. oder Namensrecht) bestehen.
[/QUOTE=Styx;7827]


Das ist ein Zitat aus dem Posting vonb Styx

Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
Ein Besitz einer .com hingegen begründet noch keinen höheren Anspruch auf einen Namen, auch ist es keine "World-Level-Domain" die gibt es garnicht. .com steht lediglich für Commercial, also gewerblich und ist auch nur eine Top-Level. Einen Anspruch kann man eher aufgrund von höherer Verkehrsdurchsetzung (was bewiesen werden muss), aufgrund älterer Rechte (wer benutzt den Namen im geschäftlichen Verkehrs länger und nicht wer hat die Domain als erstes registriert) oder auch aufgrund eines höheren Rechtes (********e oder inter********e Behörden z.B. oder Namensrecht) bestehen.
Ansonsten Anwalt der sich im inter********en Namensrecht auskennt einschalten.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.08.2007, 00:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Namensrechte durch .com Domain?

Derjenige kann kommen, allerdings hat er keinen Rechtsanspruch darauf. Man könnte handeln, verkaufen .... aber rechtlich dürfte es keinen Anspruch geben. Es sei denn, es kollidiert mit inter********em Recht, aber das dürfte eher sehr selten sein.

Und zu der andeen Frage: Markenschutz kann auch durch Verwendung entstehen. Nachzulesen im MarkenG. Allerdings sind die Ansprüche an die Verwendung sehr hoch und die Bekanntheit muss groß genug sein.
Und inter********e Marken können deutsche "überlaufen". Siehe der andere Beitrag.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.08.2007, 10:49
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Namensrechte durch .com Domain?

mit den .com Domains, nehmen wir mal als Beispiel wieder Ebay, die haben alle möglichen registriert, nur .com nicht, die besitzt du und betreibst darunter einen Online Shop. Denke nicht das du die behaupten kannst in einem Rechtsstreit, schon alleine wegen dem Bekanntheitsgrad von Ebay wirst du diese abgeben müssen.

Und Markenschutz durch Verwendung, da ist in einem Rechtsstreit immer das Problem der Beweisbarkeit, die kann auch sehr teuer werden (Umfragen, Erhebungen usw.) außer man selbst ist ein weltweit tätiges Unternehmen das eh jeder kennt.
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