| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Brauche schnelle Hilfe.... Vielen Dank schon mal! |
| |||
| Auch als Minderjähriger kann man geschäftstätig sein, sofern man schon beschänkt geschäftsfähig ist. Die im Rahmen dieses Geschäftes getätigten verträge bedürfen auch nicht der Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Frage ist eher ob du die daraus entstehenden Verpflichtungen, besonders die rechtlichen, einhalten kannst. Man kann nicht einfach mal so einen solchen Dienst anbieten. Vorher sollte man sich besonders um die rechtlichen Dinge gedanken machen. Besonders im Rahmen des Datenschutzes, aber auch der (finanziellen) Haftung wenn alles schief geht etc. |
| |||
| Meinst du damit einen Haftungsausschluss oder ähnliches? Das Projekt das zum Verkauf steht, ist schon ein etabliertes. Es hat also schon User und Sponsoren. Verstehe ich das richtig, wenn man beschränkt geschäftsfähig ist darf man ein solches Projekt anbieten? Ab wann ist man den beschränkt geschäftsfähig? Ab 14 oder 16? |
| |||
| Theoretisch ja. Beschränkt geschäftsfähig ist man ab 7 gem. § 106 BGB. Im Rahmen eines Geschäftes bist du Teilgeschäftsfähig, diese Geschäftstätigkeit bedarf aber der Zustimmung des Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes! Dann ist es evtl. noch abhängig von der Geschäftsform die du eingehen willst. Weiterhin ist es egal ob bereits User und Sponsoren vorhanden sind. Wenn du Mist baust, sei es durch Unerfahrenheit, Fahrlässigkeit oder einfach nur durch Pech, kann das alles ganz schnell zu Ende sein mit den Usern und Sponsoren. Hast du dir da über Haftungen über evtl. Schadensersatzansprüche gedanken gemacht? Grundkenntnisse in Vertragsrecht, Datenschutzrecht und Teledienstgesetze etc. angeeignet? Eine Kosten-Leistungsrechnung gemacht? |
| |||
| Wenn ich theoretisch 15 Jahre alt wäre.^^ Könnte ich dann diesen Dienst anbieten mit Einverständnis von meinen Eltern anbieten? Ah ja, noch ne Frage: Um eine Top Level Domain zu besitzen wie alt muss man da sein? Der jetztige Besitzer dieses Projektes hat schon den rechtlichen Teil im Projekt eingebaut. Ich hab so an einen Haftungsauschluss(ausgebaut) gedacht, dass sollte doch reichen oder nicht? Oder muss ich bei paid4 an etwas bestimmtes achten? Vielen Dank für die Beantwortungen meiner Fragen! |
| Tags: alter, welchem |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Veröffentlichung alter Werbeanzeigen aus der DDR | W311Camping | Urheberrecht | 3 | 25.09.2008 13:32 |
| Ab welchem Punkt ist Filesharing strafbar | Kname | Recht - MP3 & Tauschbörsen | 8 | 22.03.2008 12:43 |
| Beziehungen und das Alter | avi | Internationales Privatrecht | 3 | 05.07.2007 16:07 |
| Domainnamen v. Städten alter Kulturen? | Canned | Domain-Recht | 1 | 10.05.2005 08:35 |
| |