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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige ich beschäftige mich gerade im Rahmen meiner Diplomarbeit mit dem Thema Behavioral Targeting. Dabei werden ja Nutzerdaten (personenbezogen als auch anonym) behoben. Ist ja im TMG alles ganz nett drin und auch verstanden. Fraglich ist jetzt folgende Situation. Angenommen ich bin ein deutscher Hersteller von inter********en Gütern und stelle eine HomePage mit der Endung ".com" ein. Alles was sich auf der Seite tut, ist nach deutschem Recht einwandfrei aufbereitet (Privacy Policy, Datenschutzerklärung usw.). Was ist aber jetzt, wenn ein Amerikaner / Australier / Chinese o.ä. sich auf der Seite bewegt und meine Aufzeichnungen über sein Verhalten dem bei ihm ansässigen Recht widersprechen??? Nur weil ich eine .com einrichte, kann ich doch nicht alle Rechtssprechungen der Welt berücksichtigen, oder? Wie ist da die Lage? MfG Preuki |
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| Meines Wissens muss man, wenn man im Ausland handelt, auch dieses Recht einhalten (so wie Ausländer sich eigentlich nach deutschem Recht richten müssen, wenn sie in D was verkaufen). Und wenn man bestimmte Bereiche und Länder rechtlich nicht absichern kann / will, muss man das entsprechend deutlich auf der Seite kennzeichnen. Ansonsten riskiert man, dass man nach dem jeweiligen Recht belangt wird. Jetzt könnte man ja sagen: Ich kann doch kein Chinesisch |
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| Hallo Aaky, vielen Dank für die Antwort, aber noch mal kurz eine kleine Nachfrage zum Verständnis: Reicht es für User im Ausland (z.B. Abruf aus China) z.B. in den datenschutzrichtlinien zu schreiben, dass die Seite nach deutschem gesetz optimiert ist und "nur" den deutschen Anforderungen genügt => wenn er nicht protokolliert werden will, muss er wieder gehen ODER mache ich mich trotzdem strafbar nach chinesischem datenschutzrecht und dürfte daher gar nicht mittracken? Hast du da eine Buchempfehlung oder eine gesetzesquelle etc? Vielen Dank im Voraus, Preuki |
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| Eine Quelle habe ich nicht, ist auch nur meine Meinung, aber ich kenne es von einem großen inter********en Konzern, die einen Stab von Anwälten beschäftigen Zitat:
Wenn du wirklich 100%ig sichergehen willst, solltest du einen Anwalt fragen, der sich mit inter********em und Datenschutzrecht auskennt. Da dürfte die Erstberatung ausreichen, und die ist nicht so teuer. |
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| @aaky, nicht ganz, im Datenschutz ist es etwas anderes, zumindest innerhalb der EU. Wenn z.B. ein spanisches Bauunternehmen in D. etwas baut und spanische Arbeiter hat, kann er diese nach spanischen Datenschutzgesetzen behandeln. Wenn er jedoch eine Niederlassung in D. hat, gelten deutsche Vorschriften. Bei den USA ist man mit deutschen Richtlinien eigentlich auf der sicheren Seite, denn unsere sind bei weitem besser als die der Amis, denke da dürfte sich kein Kunde beschweren. Ebenso Australien und China |
| Tags: ausland, datenschutzvergehen, korrekt, tmg |
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