Suche
Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 04.06.2007, 16:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.06.2007
Beiträge: 1
Frage Datenschutzvergehen im Ausland, wenn nach TMG korrekt?


Anzeige
Hallo zusammen,

ich beschäftige mich gerade im Rahmen meiner Diplomarbeit mit dem Thema Behavioral Targeting. Dabei werden ja Nutzerdaten (personenbezogen als auch anonym) behoben. Ist ja im TMG alles ganz nett drin und auch verstanden.

Fraglich ist jetzt folgende Situation. Angenommen ich bin ein deutscher Hersteller von inter********en Gütern und stelle eine HomePage mit der Endung ".com" ein. Alles was sich auf der Seite tut, ist nach deutschem Recht einwandfrei aufbereitet (Privacy Policy, Datenschutzerklärung usw.). Was ist aber jetzt, wenn ein Amerikaner / Australier / Chinese o.ä. sich auf der Seite bewegt und meine Aufzeichnungen über sein Verhalten dem bei ihm ansässigen Recht widersprechen???

Nur weil ich eine .com einrichte, kann ich doch nicht alle Rechtssprechungen der Welt berücksichtigen, oder? Wie ist da die Lage?

MfG Preuki
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 04.06.2007, 17:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Datenschutzvergehen im Ausland, wenn nach TMG korrekt?

Meines Wissens muss man, wenn man im Ausland handelt, auch dieses Recht einhalten (so wie Ausländer sich eigentlich nach deutschem Recht richten müssen, wenn sie in D was verkaufen). Und wenn man bestimmte Bereiche und Länder rechtlich nicht absichern kann / will, muss man das entsprechend deutlich auf der Seite kennzeichnen. Ansonsten riskiert man, dass man nach dem jeweiligen Recht belangt wird.
Jetzt könnte man ja sagen: Ich kann doch kein Chinesisch aber wenn man seine Artikel in Englisch anbietet, kann das auch in englisch dastehn, wenn die ganze Seite in Deutsch ist, dann in Deutsch (schließlich kann jemand, der auf deutsch Waren bestellt auch deutsche Hinweise lesen) ....
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 04.06.2007, 17:26
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Datenschutzvergehen im Ausland, wenn nach TMG korrekt?

Hallo Aaky,

vielen Dank für die Antwort, aber noch mal kurz eine kleine Nachfrage zum Verständnis: Reicht es für User im Ausland (z.B. Abruf aus China) z.B. in den datenschutzrichtlinien zu schreiben, dass die Seite nach deutschem gesetz optimiert ist und "nur" den deutschen Anforderungen genügt => wenn er nicht protokolliert werden will, muss er wieder gehen ODER mache ich mich trotzdem strafbar nach chinesischem datenschutzrecht und dürfte daher gar nicht mittracken? Hast du da eine Buchempfehlung oder eine gesetzesquelle etc?

Vielen Dank im Voraus, Preuki
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 04.06.2007, 17:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Datenschutzvergehen im Ausland, wenn nach TMG korrekt?

Eine Quelle habe ich nicht, ist auch nur meine Meinung, aber ich kenne es von einem großen inter********en Konzern, die einen Stab von Anwälten beschäftigen
Zitat:
This website and the information contained herein is neither intended nor approved for use inside the United States or by U.S. citizens or residents. Said persons are kindly asked to contact their local ... website or websites of US-affiliated companies of the ... Group.
Nach meinen Informationen reicht dieser (sehr deutlich angebrachte) Hinweis aus, um Zugriffe nach amerikanischem Recht weitestgehend auszuschließen.

Wenn du wirklich 100%ig sichergehen willst, solltest du einen Anwalt fragen, der sich mit inter********em und Datenschutzrecht auskennt. Da dürfte die Erstberatung ausreichen, und die ist nicht so teuer.
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 04.06.2007, 17:42
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.229
Standard AW: Datenschutzvergehen im Ausland, wenn nach TMG korrekt?

@aaky, nicht ganz, im Datenschutz ist es etwas anderes, zumindest innerhalb der EU.
Wenn z.B. ein spanisches Bauunternehmen in D. etwas baut und spanische Arbeiter hat, kann er diese nach spanischen Datenschutzgesetzen behandeln. Wenn er jedoch eine Niederlassung in D. hat, gelten deutsche Vorschriften.

Bei den USA ist man mit deutschen Richtlinien eigentlich auf der sicheren Seite, denn unsere sind bei weitem besser als die der Amis, denke da dürfte sich kein Kunde beschweren. Ebenso Australien und China
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
SPAM aus dem Ausland nach Deutschland Arisil Strafrecht & Internet 4 04.06.2008 20:18
AGB nicht korrekt gelesen! tippse1973 Sonstiges zum Onlinerecht 2 27.03.2008 18:01
Forenrecht Ausland waldesrauschen Verantwortlichkeit für Inhalte 7 16.03.2008 19:52
Fernabsatzgesetz und Versandkosten ins Ausland wmpf E-Commerce 1 23.05.2007 21:50



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:07 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44