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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Ich habe jemandem, nachdem ich von diesem Typ viele obszöne Mails erhalten habe, ebenfalls eine etwas deftigere Mail geschickt. Das schlimste ist wohl die Drohung, ihm eine "Bombe unters Auto" zu legen. Jetzt habe ich erfahren, das er deswegen zur Polizei gehen will. Meinen Namen kennt er nicht, allerdings besitzt er wohl die IP mit der diese Mail geschrieben wurde. Was kann mir nun passieren? Ist so ein Mailheader bzw. die IP darin überhaupt vor Gericht verwertbar? Muß mein Internet-Provider wegen so einer "Androhnung" meine Daten heraus rücken? Ich bin volljährig. Danke im voraus. Eine schnelle Antwort wäre mir sehr lieb, da ich dann eventuell vor ihm zur Polizei bzw. zu einem Anwalt gehen würde. |
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| Würde sagen nein, eine Email ist nicht eindeutig, die kann jeder geschrieben haben bzw. auch jeder manipuliert, geht ja recht einfach mit den meisten Programmen. auch bezweifel ich das er die IP hat, die einzigste die er haben könnte, wäre die des Mailservers, der könnte zwar wiederum deine haben, aber glaube nicht das die die lange speichern und auch so schnell rausrücken. Kann mich in diesem Punkt aber auch irren. |
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| Zitat:
Sollte es wirklich zu einer Ermittlung kommen, könnte ich mir schon vorstellen, dass der IP auch nachgegangen wird, ob sie dann verwertet wird ist eine andere Frage (wegen der Fälschungsmöglichkeiten |
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| man kann sohl nicht nur die herkunft der mail ausfindig machen,sondern auch dessen ip (echte IP + Hostmaske ) stellt sich nur die frage wenn es zur anzeige kommt,sollte dies rasch geschehn damit haben die jungs vom LKA dann es leichter diese verfolgung als echt wieder darzustellen,mit allem Inhalt (orginal) Zitat:
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| Tags: gericht, mailheader, verwendbar |
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