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  #1 (permalink)  
Alt 05.06.2007, 12:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 3
Standard Wirksamer Vertrag?


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Hallo

Ich versuche die Frage gemäß den Regeln hier im Forum zu gestalten

Person X gibt auf einer Seite persönliche Daten an, in der Annahme, sie bekäme Informationen zu einer Reise geschickt. Jedoch bekommt man eine Reiseanmeldung und auch noch zahlreichen Anrufen kann Person X die Veranstalter nicht davon überzeugen, dass sie die Reise nicht antreten möchte.
Den AGBs ist zu entnehmen:

"2. Vertragsschluß

Zum wirksamen Vertragsschluß ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich, die Ihnen per e-mail zugesandt wird.
Wir nehmen Ihre Buchungsanfrage zu den am Tag der Anfrage ausgewiesenen Preisen und Konditionen der Web-Side an. Allerdings sind wir bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern zum Rücktritt berechtigt.
Ihre Anfragen werden sofort nach Eingang durch eine e-mail von uns bestätigt.Erst durch die Bestätigung kommt ein wirksamer Vertrag zustande."


Diese Email hat Person X nie erreicht. Kann sie davon ausgehen, dass kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, da die Email nicht eingegangen ist?



Vielen Dank für eure Antwort
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  #2 (permalink)  
Alt 05.06.2007, 12:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Wirksamer Vertrag?

Prinzipiell kann man das. Die Email ist Voraussetzung für den Vertragsschluss und den Zugang muss der Veranstalter nachweisen (was eigentlich nicht möglich ist, es sei denn, man hat darauf reagiert). Ein Vertrag wäre somit nicht zustande gekommen.
Des weiteren kann die Willenserklärung der Person X nach § 119 BGB angefochten werden
Zitat:
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Somit gibt es keine wirksame Willenserklärung der Person X, somit auch keinen Vertrag. Nur die Anfechtung muss ohne schuldhaftes Zögern erklärt werden, udn das auch nachweisbar! Solange der Veranstalter die Telefonate zugibt okay, ansonsten wären auch diese nicht nachweisbar.

Ich an Stelle der Person X würde mich - mit den entsprechenden Ausdrucken der Seiten, wo man annehmen könnte, dass es Infos gibt - schnellstmöglich zu einem Anwalt begeben, bevor es zu spät ist oder man da was richtig falsch macht.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.06.2007, 13:04
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Wirksamer Vertrag?

Hey, danke für die schnelle Antwort :-)

Tritt man von der Reise zurück, hat man 10% der Kosten zu zahlen, was die Veranstalter natürlich jetzt gern hätten.
Ist halt die Frage, ob man dann lieber 400 € bezahlt oder einen Anwalt :-(

Person X hat mal einen Brief aufgesetzt, in der sie sich auch auf diese Klausel im Vertrag beruft. Telefonate haben bei dem "Reisebüro" keinen Sinn, dort wird man von einer inkompetenten Person zur nächsten verwiesen, der man dann von Neuem die Lage schildern kann *grml*
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  #4 (permalink)  
Alt 05.06.2007, 13:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Wirksamer Vertrag?

Zitat:
Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
Ist halt die Frage, ob man dann lieber 400 € bezahlt oder einen Anwalt :-(
Anwalt ist billger
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  #5 (permalink)  
Alt 05.06.2007, 17:50
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Lächeln AW: Wirksamer Vertrag?

Person X wird erstmal die Reaktion auf den Brief abwarten und wenn das Reisebüro nicht nachgeben will, wird ein Anwalt eingeschaltet, der dann mit Fachwörten und Klauseln kommen kann :-)
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