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| Anzeige Ich versuche die Frage gemäß den Regeln hier im Forum zu gestalten Person X gibt auf einer Seite persönliche Daten an, in der Annahme, sie bekäme Informationen zu einer Reise geschickt. Jedoch bekommt man eine Reiseanmeldung und auch noch zahlreichen Anrufen kann Person X die Veranstalter nicht davon überzeugen, dass sie die Reise nicht antreten möchte. Den AGBs ist zu entnehmen: "2. Vertragsschluß Zum wirksamen Vertragsschluß ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich, die Ihnen per e-mail zugesandt wird. Wir nehmen Ihre Buchungsanfrage zu den am Tag der Anfrage ausgewiesenen Preisen und Konditionen der Web-Side an. Allerdings sind wir bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern zum Rücktritt berechtigt. Ihre Anfragen werden sofort nach Eingang durch eine e-mail von uns bestätigt.Erst durch die Bestätigung kommt ein wirksamer Vertrag zustande." Diese Email hat Person X nie erreicht. Kann sie davon ausgehen, dass kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, da die Email nicht eingegangen ist? Vielen Dank für eure Antwort |
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| Prinzipiell kann man das. Die Email ist Voraussetzung für den Vertragsschluss und den Zugang muss der Veranstalter nachweisen (was eigentlich nicht möglich ist, es sei denn, man hat darauf reagiert). Ein Vertrag wäre somit nicht zustande gekommen. Des weiteren kann die Willenserklärung der Person X nach § 119 BGB angefochten werden Zitat:
Ich an Stelle der Person X würde mich - mit den entsprechenden Ausdrucken der Seiten, wo man annehmen könnte, dass es Infos gibt - schnellstmöglich zu einem Anwalt begeben, bevor es zu spät ist oder man da was richtig falsch macht. |
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| Hey, danke für die schnelle Antwort :-) Tritt man von der Reise zurück, hat man 10% der Kosten zu zahlen, was die Veranstalter natürlich jetzt gern hätten. Ist halt die Frage, ob man dann lieber 400 € bezahlt oder einen Anwalt :-( Person X hat mal einen Brief aufgesetzt, in der sie sich auch auf diese Klausel im Vertrag beruft. Telefonate haben bei dem "Reisebüro" keinen Sinn, dort wird man von einer inkompetenten Person zur nächsten verwiesen, der man dann von Neuem die Lage schildern kann *grml* |
| Tags: vertrag, wirksamer |
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