Es gibt auch Reale Komunen, die eine solche Art " auch Punkte für geleistete Arbeiten setzen.Danach er hält dieser freie Arbeitsleistungen vom anderen
dies dürfte meines wissen sowas in Berlin schon geben od. sonst wo
Gerichte haben sich auch damit befasst und keine einwende bis jetzt gegeben
als nachtrag dazu : [COLOR="DarkRed"]es gab auch eine Fernsehsendung davon[/COLOR]
Zitat:
Zitat von aaky Ok, da stimm ich dir zu. Das Gesetz ist ja so "penibel" und so genau hatte ich mir den Tausch noch nicht angeschaut. Wusste nur, das es ihn gibt, aber jetzt kenne ich alle Regelungen des Tauschs, die eine Zeile
Dann tipp ich mal auf zwei Dienstleistungs-(Werk-)verträge mit Aufrechnung  Das macht es dem Finanzamt dann noch leichter. Weil so richtig unentgeltlich ist es ja nicht, da die Dienstleistung/das Werk ja ein Gegenstück erwartet.
Also reine "nachbarschaftliche Hilfe" würde ich das dann nicht mehr bezeichnen, wenn es in das Geschäfts/Berufsfeld fällt. Hier sehe ich persönlich auch das Problem: wenn es irgendwie mit dem Geschäft/Beruf verbunden sein könnte.
Ansonsten natürlich nicht. Also wenn ich Fließen lege, hätte das Finanzamt wohl kaum Interesse (aber der, bei dem ich es tue eigentlich auch nicht  ) |