Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Domain-Recht

Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 06.06.2007, 16:10
bonzo412
 
Beiträge: n/a
Standard Registrierung beim Patentamt billiger?


Anzeige
Hallo alle miteinander.

Ich haben mir einen Namen für meine Domain ausgedacht. Doch dieser Name ist schon besetzt. Jedoch bietet der Verkäufer die Domain zum Verkauf an.

Da es sich im einen sehr spezifischen Namen handelt der auch mit den Nizza Gruppen sehr gut übereinstimmt, habe ich überlegt, ob ich den Namen für den ich auch schon ein Logo besitze, als Wort/Bildmarke eintragen lasse.

Wäre es dann möglich die Domain zu Bekommen ohne etwas zu Zahlen.

Ich freue mich auf eure Antworten.
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 06.06.2007, 16:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Registrierung beim Patentamt billiger?

Nein, da das beides nichts direkt miteinander zu tun hat. Du kannst die Unterlassung der Nutzung des Marlkennamens (auch als Domaine) fordern, wenn du die Marke eingetragen hast, du kannst aber nicht verlangen, dass er dir kostenlos abgetreten wird. Beachte aber auch, dass das nur in D gilt, ist der Verkäufer nicht aus D hast du nicht mal da eine Chance, es sei denn, du hast eine inter********e Marke, dann wäre die Domain aber billiger )

Und noch ein kleiner Nachtrag: Mit Bildmarke (also auch eine Grafik, die als Wort/Bildmarke eingetragen ist) hast du gar keinen Anspruch, nicht mal auf den Namen, da diese Marke ausschließlich für die Grafik gilt. Wenn du Namen und Logo schützen willst musst du zwei Marken anmelden.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 06.06.2007, 19:33
bonzo412
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Registrierung beim Patentamt billiger?

__________________________________________________ ______________
Jüngere Firmenbezeichnung kippt 4 Jahre ältere Domain

OLG Hamburg (Urteil vom 05.07.2006 – Az. 5 U 87/05): Mit seinem Berufungs-Urteil (PDF 21 Seiten 14,4 MB) stützt das OLG Hamburg die Rechtsauffassung des LG Hamburg vom 26.05.2005 (PDF 11 Seiten 0,4 MB).

Die Beklagte zu 1) hat mehrere Tausend Internet-Domains auf sich registriert. Bereits im Mai 1997 wurde sie auch Inhaberin der Domain ahd.de. Bei Aufruf der Webseite www.ahd.de erschien jedoch nur ein Baustellenschild. Im September 2002 hinterlegten die Beklagten die Webseite dann mit Inhalten und boten u.a. Domainhosting und Webspace an.

Die Klägerin führt seit Juli 2001 das Unternehmenskennzeichen AHD in ihrer Außendarstellung. Mit Priorität von Juli 2003 ist sie Inhaberin der gleichnamigen Wort-/Bildmarke, die für unterschiedliche Dienstleistungen im EDV-Bereich Schutz gewährt.

Die Klägerin nahm die Beklagten auf Unterlassung der Domainbenutzung in Bezug auf den EDV-Bereich, Löschung bzw. Freigabe der Domain, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch und obsiegte vollumfänglich in der 1. Instanz. Hiergegen richtete sich die Berufung der Beklagten.

Bis auf marginale Abweichungen wurde diese Rechtsauffassung der Klägerin nun vom OLG Hamburg bestätigt.

Neben diversen interessanten Rechtsausführungen bestätigte das OLG Hamburg dabei die überwiegend herrschende Rechtssprechung, dass durch eine bloße Domainregistrierung noch keine besseren Kennzeichenrechte begründet werden.

„…konnten die Beklagten unter keinem denkbaren Gesichtspunkt einen zeichenrechtlichen Schutz erlangen. Allein die Registrierung einer Internet-Domain vermag jedenfalls so lange keine Kennzeichenrechte zu begründen, als hiermit keine konkreten Inhalte verbunden sind.“

Hinsichtlich des von den Beklagten vehement bekämpften Folgenbeseitigungsanspruches –gerichtet auf Freigabe der Domain – folgte das OLG dem klägerischen Vortrag und urteilte eine Freigabeverpflichtung gem. § 8 Abs.1 UWG aufgrund unlauterer Behinderung gem. §§ 3, 4 Nr. 10 UWG aus.

„…Die Beklagten sind unter dem Gesichtspunkt der Beseitigung der Folgen Ihrer Kennzeichenverletzung durch wettbewerbswidriges Verhalten gem. §§ 3, 4 Nr. 10, 8 Abs. 1 UWG verpflichtet, sich jedweder Nutzung der Internet-Domain ahd.de zu enthalten, gleichgültig, welche Inhalte sie unter dieser Domain zur Zeit anbieten oder zukünftig anzubieten gedenken.“

Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig geworden. Aufgrund der existentiellen Bedeutung dieser Entscheidung für große Teile des Domainportfolios der Beklagten, haben diese Revision zum BGH eingelegt.

Fazit: Auch wenn man bereits lange Zeit eine Domain registriert gehalten hat, sollte man vorzugsweise vor der Benutzungsaufnahme eine branchenspezifische Firmennamenrecherche und eine Markenrecherche durchführen lassen, da zwischen dem Zeitpunkt der Domainregistrierung und deren späterer Benutzungsaufnahme Kennzeichenrecht Dritter entstanden sein können.
__________________________________________________ _______________
Das hab ich auf einer Seite zu Markenrecht gefunden. Hier wird ist auch nur eine Wort/Bildmarke vorhanden. Ihr seid euch also sicher dass ich nur die Nutzung verbieten kann. Dass er mir die Domain abtreten muss, kann ich nicht fordern? Das wäre doch komisch, denn eine Domain wir immer genutzt auch bei Baustellenschild.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 06.06.2007, 22:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Registrierung beim Patentamt billiger?

Zitat:
Dass er mir die Domain abtreten muss, kann ich nicht fordern?
Er muss sie bestenfalls (wie im Urteil geschildert) freigeben. Das bedeutet er kündigt sie und wenn du Glück hast und rechtzeitig bist, kannst du sie bestellen. Wenn nicht, geht alles von vorn los. Und wenn ich das richtig gelesen habe steht die eigentliche Entscheidung noch aus

Und der Beitrag vorher war nur meine Meinung. Vielleicht hat jemand anders eine andere. Wenn du aber eine sichere Meinung haben willst, musst du zu einem Anwalt gehen.
Zitat:
In Deutschland dürfen gemäß Rechtsberatungsgesetz nur Rechtsanwälte gegen Gebühr rechtlich beraten. In diesem Forum erfolgt daher keine (kostenlose) Rechtsberatung! Das Forum dient allein dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen Themenstellungen rund um das Recht im Internet.
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 06.06.2007, 23:10
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Registrierung beim Patentamt billiger?

Was schätzt du was 'bestenfalls' bedeutet? Gehen wir davon aus dass eine Marke bei dem Patentamt eingetragen ist. In den ordentlichen (Nizza)Kategorien. Alles Ist ordentlich eingetragen. Der Domainbesitzer benutzt die Marke wortwörtlich als Domain. Der ist in Deutschland wohnhaft und ist deutscher Staatsbürger. Die Domain wir mit einem Parking Programm zum Verkauf angeboten.

Habt ihr zu dieser Themenstellung schon Erfahrungen gemacht?
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Registrierung in Foren bennain Sonstiges zum Onlinerecht 11 09.09.2008 17:07
Rechnung nach Registrierung Ninchen E-Commerce 1 18.06.2008 15:17
Frage zur Registrierung bei einer Seite Thellos Sonstiges zum Onlinerecht 1 05.11.2007 13:48
Registrierung in Internetforen flyer1000 Strafrecht & Internet 11 23.08.2007 10:28
Registrierung von .info-Domain rick Domain-Recht 4 11.07.2005 22:03



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:46 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46