Okay, ist bei Gästebüchern so üblich.
Dann sollte es doch kein Problem sein, den entsprechenden Beitrag löschen zu lassen. Jeder Betreiber einer Seite hat das Recht zu löschen was er will. Es gibt kein Recht auf einen Beitrag in einem Gästebuch.
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habe eine ausgefallene Kombination aus Vor- u. Nachname
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Allerdings müsste die Person eindeutoig identifizierbar sein, um auf der Basis des Persönlichkeitsrechts vorzugehen. Nur der Name reicht nicht aus (also wenn ich jetzt schauen würde, würde ich bestimmt nicht wissen, wer gemeint ist). Was anderes, wenn Adresse, Telefonnummer oder andere eindeutige Hinweise auf die Person dabei sind.
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Das muß doch strafbar sein
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Strafbar sind Verletzung des Persönlichkeitsrecht und Verstoße nach Strafgesetzbuchg (Beleidigung, Verleumdung, ...) Wenn was davon zutrifft, kannst du Anzeige erstatten. Allerdings werden viele solche Strafverfahren wegen "Belanglosigkeit" eingestellt

Wenn du der Meinung bist, irgendwas aus dem StGB trifft zu, solltest du zu einem Anwalt gehen.
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Ist eine IP-Adresse immer unmissverständlich ?
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ja
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Kann man da zweifelsfrei jemand kriegen ?
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Im Zuge eines Strafverfahrens kann der Anschluss zweifelsfrei ermittelt werden. Also immer der Anschlussinhaber. Manchmal war es der aber nicht (gemeinsam genutztes Internet in WGs ...), dann muss der aber dafür haften, wenn der eigentliche "Straftäter" nicht ermittelt werden kann.