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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 08.06.2007, 23:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 3
Standard Namensmissbrauch


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Hallo,

ich wurde von dem Betreiber eines Gästebuchs informiert, dass dort unter meinem Namen kürzlich Eintragungen gemacht wurden. Die Eintragungen waren von einer Art, die ihn zu nachforschen bewegten. An Hand der IP-Adresse konnte er herausfinden, dass die Nachrichten nicht von mir waren und hat sie gelöscht.
Hat jemand mir sowas auch schon Erfahrungen gesammelt ?
Was kann ich tun ? Wie schütze ich mich ?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.06.2007, 11:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Namensmissbrauch

Zitat:
Was kann ich tun ? Wie schütze ich mich ?
Als erstes würde ich mal das Passwort ändern Ansonsten kannst du leider nichts tun, da Namen in Foren nicht geschützt sind. Manchmal gibt es eben solche "minderbemittelten" Mitläufer. Allerdings könnte das Forum etwas machen: Beiträge nur für registrierte Mitglieder zulassen, Verhindern, das bereits regostrierte Namen verwendet werden ....
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  #3 (permalink)  
Alt 09.06.2007, 15:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Namensmissbrauch

Hallo,

es handelte sich um ein Gästebuch eine befreundeten Seite. Da gibt es kein Login. Das Schlimme ist, dass der Mensch nicht mein Internetspeudonym verwendet hat, sondern meinen vollen Name - Vorname und Nachname. Ich habe eine ausgefallene Kombination aus Vor- u. Nachname. Das war unmissverständlich die Absicht mich zu diskreditieren.
Das muß doch strafbar sein. Zumindestens eine Unterlassungsklage. Oder ?
In diesem Zusammenhang: Ist eine IP-Adresse immer unmissverständlich ? Kann man da zweifelsfrei jemand kriegen ?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.06.2007, 15:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Namensmissbrauch

Zitat:
Da gibt es kein Login
Okay, ist bei Gästebüchern so üblich.
Zitat:
eine befreundeten Seite
Dann sollte es doch kein Problem sein, den entsprechenden Beitrag löschen zu lassen. Jeder Betreiber einer Seite hat das Recht zu löschen was er will. Es gibt kein Recht auf einen Beitrag in einem Gästebuch.
Zitat:
habe eine ausgefallene Kombination aus Vor- u. Nachname
Allerdings müsste die Person eindeutoig identifizierbar sein, um auf der Basis des Persönlichkeitsrechts vorzugehen. Nur der Name reicht nicht aus (also wenn ich jetzt schauen würde, würde ich bestimmt nicht wissen, wer gemeint ist). Was anderes, wenn Adresse, Telefonnummer oder andere eindeutige Hinweise auf die Person dabei sind.
Zitat:
Das muß doch strafbar sein
Strafbar sind Verletzung des Persönlichkeitsrecht und Verstoße nach Strafgesetzbuchg (Beleidigung, Verleumdung, ...) Wenn was davon zutrifft, kannst du Anzeige erstatten. Allerdings werden viele solche Strafverfahren wegen "Belanglosigkeit" eingestellt Wenn du der Meinung bist, irgendwas aus dem StGB trifft zu, solltest du zu einem Anwalt gehen.
Zitat:
Ist eine IP-Adresse immer unmissverständlich ?
ja
Zitat:
Kann man da zweifelsfrei jemand kriegen ?
Im Zuge eines Strafverfahrens kann der Anschluss zweifelsfrei ermittelt werden. Also immer der Anschlussinhaber. Manchmal war es der aber nicht (gemeinsam genutztes Internet in WGs ...), dann muss der aber dafür haften, wenn der eigentliche "Straftäter" nicht ermittelt werden kann.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.06.2007, 22:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Namensmissbrauch

Danke, das war sehr ausführlich und informativ.
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