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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Ich habe für jemanden ein Forum sowie diverse Erweiterungen installiert und dafür 30 € verlangt (und auch bekommen). Diese Person sagte mir aus freien Stücken weiteres Geld (ebenfalls 30 €) zu, das vor ein paar Tagen bei mir eintraf. Dieses Geld wurde von mir aber nicht verlangt. Nun arbeite ich seit 2 Tagen nicht mehr für diese Person. Jetzt verlangt er die zweiten 30 € zurück, ansonsten würde er zum Anwalt gehen. Da das Geld freiwillig und ohne Aufforderung kam, denke ich nicht daran dieses zurück zu zahlen. Nun verdreht diese Person die Tatsachen und schickt mir andauernd Mails mit teilweise massiven Androhungen. Da ich Hartz IV bekomme, will diese Person mich bei meinem Arbeitsamt anzeigen mit der Begründung, das ich angeblich Schwarzarbeit betreibe. Meines Wissens darf ich mir aber ein paar Euro nebenbei verdienen. Mit jeder weiteren Mail,offenbart diese Person seinen verwirrten Geist. Mir ist klar, das diese Mails mich einschüchtern sollen, damit ich das Geld zurück überweise. Ich denke aber über eine Verleumdungsklage nach, eventuell auch eine Anzeige wegen Mobbings. Nun meine Fragen: muß ich solche Nebentätigkeiten dem Arbeitsamt melden? Wie kann ich mich und meine Familie vor dieser Person rechtlich schützen? Ich würde gerne sowas wie eine Einstweilige Verfügung oder zumindest eine öffentliche Entschuldigung erwirken, da diese Lügen immer dreister werden und ich nicht weiß, ob diese Person noch woanders seine Märchen verbreitet. Danke im voraus. |
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| Dein Falkl ist schon so konkret, dass jeder Tipp Rechtsberatung wäre, und die ist im Forum verboten 1. Meines Wissens muss man jede Nebentätigkeit beim AA melden, ob die bei der Unterstützung berücksichtigt wird, entscheiden die. Ich würde einfach mal zu meinem Berater gehen und ganz beiläufig fragen "Ich habe da gehört, dass man ... ist das wirklich so?" Muss man geschickt anstellen, damit die keinen Verdacht schöpfen. 2. Wenn man etwas ohne Grund erhält ist man verpflichtet es zurückzuzahlen (es sei denn es ist unaufgefordert zugeschickte Ware nach § 241a BGB - würde aber nicht auf die geschilderten Bedingungenm passen). Die Grundlage für den Herausgabeanspruch ist § 812 BGB. Ich wäre also sehr vorsichtig mit der Aussage "denke ich nicht daran dieses zurück zu zahlen". Genaueres und auf den Fall bezogenes erhält man bei einem Anwalt. 3. Stalking (http://de.wikipedia.org/wiki/Stalking) ist in D verboten. Und daran erinnert mich das. Dafür kann man Schadensersatz verlangen. Das macht man in der Regel auch über einen Anwalt. Als Hartz IV Empfänger kann man unter bestimmten Umständen Prozesskostenhilfe beantragen. Dann muss man für den Anwalt nichts bezahlen. Einfach mal erkundigen. |
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| Hallo aaky Erstmal vielen Dank für deine ausführlichen Antworten. Zu Punkt 2 muß ich aber noch was hinzufügen. Das "unaufgeforderte" Geld wurde mir bereits vor der ersten Zahlung versprochen/zugesagt. Bei der Festlegung der Aufwandsentschädigung sagte diese Person, das sie mir im nächsten Monat nochmal Geld überweisen würde. Wieviel sagte sie damals nicht. Von daher ist es viel mehr eine freiwillige Zahlung, Spende oder Schenkung und von langer Hand geplant. Also, verlangt habe ich dieses Geld nicht - aber es war von Anfang an klar, das da nochmal ein Betrag kommen würde. Tja, da es bis auf wenige Telefonate nur E-Mail-Verkehr gab und ansonsten nichts schriftliches, und ich keine Mails ewig aufbewahre (da ich nicht wirklich mit sowas gerechnet habe), besitze ich nichts mehr ausser die letzten Mails mit den Drohungen. Zu Punkt 1: ich werde am Montag sofort meinen zuständigen Sachbearbeiter anrufen. |
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| Zitat:
Vielleicht solltest du es dabei belassen und darauf hoffen, das er zum Anwalt geht. Dann sparst du dir die Kosten und er müsste nachweisen, warum du das Geld gar nicht hättest bekommen sollen. Musst du einschätzen, ob es die Ganze Sache Wert ist. Für 30 € (nicht beweisbar) bekommst du wohl auch keine Hilfe |
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| Zitat>>>Zu Punkt 2 muß ich aber noch was hinzufügen. Das "unaufgeforderte" Geld wurde mir bereits vor der ersten Zahlung versprochen/zugesagt. Bei der Festlegung der Aufwandsentschädigung sagte diese Person, das sie mir im nächsten Monat nochmal Geld überweisen würde. Wieviel sagte sie damals nicht. Von daher ist es viel mehr eine freiwillige Zahlung, Spende oder Schenkung und von langer Hand geplant. Also, verlangt habe ich dieses Geld nicht - aber es war von Anfang an klar, das da nochmal ein Betrag kommen würde.<<<Zitat sofern alle dem ein Vertrag zugrunde liegt ( heißt...Arbeitsvertrag oder du hast ein gewerbe angemeldet ) kann derjenige im zweifelsfall die zahlung der zweiten 30 € zurückforden, wegen nicht erbrachter leistung) allerdings müsste ein gericht prüfen ob er nicht seinen anspruch durch die "Drohungen" verwirkt hat.hätte ein normales mahnverfahren eingeleitet im bezug auf vertragsbruch würde er recht bekommen. jetzt weiß ich allerdings nicht wie dieses "geschäft" zustande gekommen ist. Daher...wie mein vorredner als Hartz IV empfänger anwaltskosten beihilfe beantragen und sich kostenlos anwaltlich beraten lassen. Formulare zur beihilfe gibts direkt beim anwalt... |
| Tags: drohungen, mail |
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