Das mit dem telefonischen Kontakt und nachweisbar ist etwas fraglich. Du könntest zwar nachweisen, dass und wielange du da angerufen hast, aber auch, was du gesagt hast? Und wenn du es aufgezeichnet hast, wußte der Gegenüber das ? Nur so als Denkanstoß. Und den Nachweis des Zugangs von Emails nachzuweisen ist schwer und wird von verschiedenen Gerichten unterschiedlich gesehen. Wenn die auf eine Email reagiert haben, okay, wenn nicht, könnte die Email bei denen ja gar nicht angekommen sein, bei dem CC aber schon ... Der Nachweis liegt bei dir.
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sehe aber nicht, dass diese "Beweiskräftiger wären als die (m)eines weiteren Tools... ?
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Ja, aber Loggs kann man auch "manuell" erstellen ... (ist jetzt keine Unterstellung, nur du musst halt auch die Argumentationslinien der Gegenseite beachten, wenn du deinen Erfolg beurteilen willst)
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Dies wird dann also mein nächster Schritt sein.
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Wie gesagt, kein Vertragsverstoß, eher Behinderung der gewerblichen Tätigkeit.
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Da ich als Unternehmensinhaber der betroffenen Seite durch Telefonat, Emailverkehr, sowie die Recherchen zur Server Firma (Whois, etc.) Arbeitszeit investiert habe, sehe ich es persönlich das schon als Schaden, die Frage ist, wie das "Recht" es sieht
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Nach meiner Erfahrung (andere Sache aber ich musste auch Zeit investieren) keine Chance. Du warst eh auf Arbeit. Was anderes wen du nachts 23:00 Uhr raus musst. Dann könnte aber argumentiert werden, um die Zeit hättest du eh keine Kunden. Also wie gesagt, die Arbeitszeit wird nach meinen Erfahrungen nicht berücksichtigt