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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #6 (permalink)  
Alt 09.06.2007, 12:41
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Hacking - Server Provider Mitstörer ?

Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
Grundsätzlich nein, zumindest wenn der Hoster nur die Daten durchleitet. Außer er arbeitet mit dem Täter irgendwie zusammen, aber ist wohl unwahrscheinlich. §8 TMG, so hört es sich jedenfalls nach deiner Schilderung an.
Wenn er Daten speichert oder zwischenspeichert kann nach §9 und 10 unter Umständen eine Haftung in Frage kommen, besonders bei Kenntnis.
Aber für mich hört sich das nach Durchleitung an.
Die Durchleitung deutet aber für mich darauf hin, dass auf dem Server eine Sicherheitslücke besteht, auf die ich die Firma hingewiesen habe.
Meines Erachtens nach (und erfahrungsgemäss, denn z.B. Strato und Co. haben solche Sachen in den Griff bekommen) wirkt demnach die Untätigkeit dieser Firma für die Durchleitung (den Hacker) unterstützend = Mitstörer ?
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  #7 (permalink)  
Alt 09.06.2007, 12:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Hacking - Server Provider Mitstörer ?

Das mit dem telefonischen Kontakt und nachweisbar ist etwas fraglich. Du könntest zwar nachweisen, dass und wielange du da angerufen hast, aber auch, was du gesagt hast? Und wenn du es aufgezeichnet hast, wußte der Gegenüber das ? Nur so als Denkanstoß. Und den Nachweis des Zugangs von Emails nachzuweisen ist schwer und wird von verschiedenen Gerichten unterschiedlich gesehen. Wenn die auf eine Email reagiert haben, okay, wenn nicht, könnte die Email bei denen ja gar nicht angekommen sein, bei dem CC aber schon ... Der Nachweis liegt bei dir.
Zitat:
sehe aber nicht, dass diese "Beweiskräftiger wären als die (m)eines weiteren Tools... ?
Ja, aber Loggs kann man auch "manuell" erstellen ... (ist jetzt keine Unterstellung, nur du musst halt auch die Argumentationslinien der Gegenseite beachten, wenn du deinen Erfolg beurteilen willst)
Zitat:
Dies wird dann also mein nächster Schritt sein.
Wie gesagt, kein Vertragsverstoß, eher Behinderung der gewerblichen Tätigkeit.
Zitat:
Da ich als Unternehmensinhaber der betroffenen Seite durch Telefonat, Emailverkehr, sowie die Recherchen zur Server Firma (Whois, etc.) Arbeitszeit investiert habe, sehe ich es persönlich das schon als Schaden, die Frage ist, wie das "Recht" es sieht
Nach meiner Erfahrung (andere Sache aber ich musste auch Zeit investieren) keine Chance. Du warst eh auf Arbeit. Was anderes wen du nachts 23:00 Uhr raus musst. Dann könnte aber argumentiert werden, um die Zeit hättest du eh keine Kunden. Also wie gesagt, die Arbeitszeit wird nach meinen Erfahrungen nicht berücksichtigt
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  #8 (permalink)  
Alt 09.06.2007, 18:17
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Hacking - Server Provider Mitstörer ?

Zitat:
Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
Die Durchleitung deutet aber für mich darauf hin, dass auf dem Server eine Sicherheitslücke besteht, auf die ich die Firma hingewiesen habe.
Meines Erachtens nach (und erfahrungsgemäss, denn z.B. Strato und Co. haben solche Sachen in den Griff bekommen) wirkt demnach die Untätigkeit dieser Firma für die Durchleitung (den Hacker) unterstützend = Mitstörer ?
Mag sein, aber wo willst du deinen Anspruch hernehmen? Im Gesetz steht nichts von möglicher Haftung bei Sicherheitslücken. Der jeweilige Hoster sagt dann das diese nicht von heute auf morgen zu beheben sei und man daran arbeite. Schon ist er raus.
Und selbst wenn, eine Durchleitung ist nicht haftbar, z.B. bei einem Proxy der Fall, da kann der Betreiber auch nicht alles kontrollieren. In deinem Fall auch nicht und es muss ja auch keine Sicherheitslücke sein, vielleicht ist der Server ja auch gleichzeitig ein Proxy?
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