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| Anzeige Ich arbeite gerne mit Adobe Photoshop und male (pixeln) auch Bilder aus dem Internet nach. Also ich benutze das Original aus Vorlage und erstelle dann ein komplett neues Bild auf dieser Grundlage. Eine gewisse Ähnlichkeit ist meistens natürlich vorhanden. Nun möchte ich meiner Ärztin ein solches nach gepixeltes Bild für ihre Praxis schenken. Initialien oder ähnliches habe ich nicht eingefügt. Was muß ich dabei beachten und vorallem kann es Schwierigkeiten wegen dem Copyright geben? Als Vorlage diente ein Bild von einer öffentlichen Kunstseite. Danke im voraus. |
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| Jup, Urheberrecht verletzt, da das Original noch erkennbar ist. Jedoch liegt hier eine Bearbeitung vor, mit Einwilligung des Urhebers kannst du das Bild auch verschenken bzw. veräußern, aber halt nur wenn der Urheber einwilligt und evtl. auch vergütet bzw. genannt wird. |
| Tags: bildern, copyright, gepixelten |
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