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  #1 (permalink)  
Alt 09.06.2007, 16:12
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Copyright auch bei nach gepixelten Bildern?


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Hallo
Ich arbeite gerne mit Adobe Photoshop und male (pixeln) auch Bilder aus dem Internet nach. Also ich benutze das Original aus Vorlage und erstelle dann ein komplett neues Bild auf dieser Grundlage. Eine gewisse Ähnlichkeit ist meistens natürlich vorhanden.

Nun möchte ich meiner Ärztin ein solches nach gepixeltes Bild für ihre Praxis schenken. Initialien oder ähnliches habe ich nicht eingefügt.
Was muß ich dabei beachten und vorallem kann es Schwierigkeiten wegen dem Copyright geben? Als Vorlage diente ein Bild von einer öffentlichen Kunstseite.

Danke im voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.06.2007, 17:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Copyright auch bei nach gepixelten Bildern?

Zitat:
Ich arbeite gerne mit Adobe Photoshop und male (pixeln) auch Bilder aus dem Internet nach. Also ich benutze das Original aus Vorlage und erstelle dann ein komplett neues Bild auf dieser Grundlage. Eine gewisse Ähnlichkeit ist meistens natürlich vorhanden
Gefälschte Originalgemälde sind auch nichts anderes als nachgemalte Bilder - und deine "Originale" sind halt die Bilder aus dem Internet Das Problem ist nicht das Bild selbst, sondern das Werk mit seiner Schöpfung. Ich sehe hier schon Probleme mit dem Urheberrecht.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.06.2007, 18:19
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Copyright auch bei nach gepixelten Bildern?

Jup, Urheberrecht verletzt, da das Original noch erkennbar ist. Jedoch liegt hier eine Bearbeitung vor, mit Einwilligung des Urhebers kannst du das Bild auch verschenken bzw. veräußern, aber halt nur wenn der Urheber einwilligt und evtl. auch vergütet bzw. genannt wird.
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