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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 11.06.2007, 02:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2007
Beiträge: 1
Standard Rückgaberechts-Einschränkung rechtswidrig?


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Ein Onlineshop, der überwiegend deutlich Reduzierte Kleidung der Vorjahres-Kollektionen vertreibt, schreibt in seinen AGB

Zitat:
- Kein Rückgaberecht:
Rückgaberecht wird nicht gewährt bei preisreduzierter Ware, sprich Angeboten und Specials.
und schließt damit den überwiegenden Teil seines Angebots pauschal von der Rückgabe aus.

Auf eine Anfrage, ob es wirklich keine Möglichkeit gäbe, preisreduzierte Ware wegen unpassender Größe oder Nichtgefallen zurückzugeben, kommt folgende Reaktion:

Zitat:
Leider kannst du reduzierte Artikel nur umtauschen oder aber einen Gutschein für deine nächste Bestellung bei bei einer Retour erhalten.
Wenn wir die Artikel zurück nehmen würden, könnten wir die Artikel nicht um 60% reduzieren.
Meiner Meiner meinung nach, ist diese Handhabe nicht mit dem Fernabsatzgesetz vereinbar und die Klausel in den AGB unwirksam. Liege ich richtig?

Welche Chancen hat man, ein bestelltest Kleidungsstück trotzdem ohne großen Ärger zurückzugeben und das Geld erstattet zu bekommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.06.2007, 13:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rückgaberechts-Einschränkung rechtswidrig?

Meiner Meinung nach muss man hier einen Unterschied zwischen Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen (mit dem Rücktritt gleichzusetzen) und dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen machen.
Der Rücktritt kann ausgeschlossen werden, das Widerrufsrecht nicht. Dafür ist im BGB geregelt, wann das Widerrufsrecht nicht gilt. Eine einfache Reduzierung durch den Verkäufer darf das nicht ausschließen, im Gegenteil, der Ausschluß wegen "reduzierter Ware" könnte zusätzlich ein eindeutiger Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sein. Was anderes bei gebrauchter Ware oder in § 312d BGB genannten Gründen
Zitat:
Meiner Meiner meinung nach, ist diese Handhabe nicht mit dem Fernabsatzgesetz vereinbar und die Klausel in den AGB unwirksam. Liege ich richtig?
Sehe ich genauso, wobei ich auf eine begründung aufgrund des Verbots der Rechtsberatung verzichte.
Zitat:
Welche Chancen hat man, ein bestelltest Kleidungsstück trotzdem ohne großen Ärger zurückzugeben und das Geld erstattet zu bekommen?
Freundlich darauf hinweisen. Wenn die nicht reagieren, einen Anwalt beauftragen. Auf keinen Fall einfach zurückschicken. Und jede Kommunikation muss nachweisbar sein (eine Mail ist z.B. nur nachweisbar, wenn eine Antwort gegeben wurde), ansonsten alles schriftlich (Einschreiben) machen.
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