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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich habe folgende Frage: wenn man 2004 eine Firma xyz Ltd. gegründet und eine Zweigniederlassung in Deutschland eingerichtet hat und hätte dafür dann auch 2004 die Domain xyz.de registrieren lassen. Domainname und Firmenname sind also identisch. Die Domain wurde allerdings 2006 durch einen Providerwechsel erneut auf die Firma registriert. Kann eine Firma, die die Marke xyz 2005 für IT etc. eintragen lies verlangen, dass man die Domain unverzüglich freizugeben habe? Danke Bernd |
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| Wenn man die Verwendung vor Eintragung der Marke nachweisen kann, muss man sie nicht freigeben. Die Verwendung ist im MarkenG geregelt Zitat:
Man könnte sich also zunächst darauf berufen, allerdings wird der Gegenüber dass dann anzweifeln. Deshalb würde ich - wenn es sich lohnt - einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen. |
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| Ganz toll... vielen, vielen Dank. Jetzt fühl ich mich schon viel besser. Natürlich kann ich die Nutzung 2004 nachweisen: Verträge und Rechnungen mit dem Firmenbriefpapier (incl. Hinweis auf die Domain und Emailadresse) sowie Rechnungen des Providers für diese Domain. Ich denke, ich werde der Firma eine Frist setzen, innerhalb derer sie von ihrem Antrag Abstand nehmen kann (natürlich vor dem von dieser Firma gesetzten Termin) und dann einen Rechtsanwalt einschalten. |
| Tags: aeltere, contra, geschaeftsdomain, marke, neuere |
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