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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 11.06.2007, 10:21
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Ältere Geschäftsdomain contra neuere Marke


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Hallo Forum,

ich habe folgende Frage:
wenn man 2004 eine Firma xyz Ltd. gegründet und eine Zweigniederlassung in Deutschland eingerichtet hat und hätte dafür dann auch 2004 die Domain xyz.de registrieren lassen. Domainname und Firmenname sind also identisch.
Die Domain wurde allerdings 2006 durch einen Providerwechsel erneut auf die Firma registriert.

Kann eine Firma, die die Marke xyz 2005 für IT etc. eintragen lies verlangen, dass man die Domain unverzüglich freizugeben habe?

Danke
Bernd
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  #2 (permalink)  
Alt 11.06.2007, 13:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ältere Geschäftsdomain contra neuere Marke

Wenn man die Verwendung vor Eintragung der Marke nachweisen kann, muss man sie nicht freigeben. Die Verwendung ist im MarkenG geregelt
Zitat:
§ 4 Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht

1.durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
2.durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, ...
Wenn man also 2. nachweisen kann, kann bereits Markenschutz bestehen, ohne das eine Marke eingetragen wurde. Fraglich könnte sein, ob dann 2005 nicht ein Widerspruch gegen die Marke angebracht gewesen wäre ...
Man könnte sich also zunächst darauf berufen, allerdings wird der Gegenüber dass dann anzweifeln. Deshalb würde ich - wenn es sich lohnt - einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.06.2007, 14:26
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Ältere Geschäftsdomain contra neuere Marke

Ganz toll... vielen, vielen Dank. Jetzt fühl ich mich schon viel besser.

Natürlich kann ich die Nutzung 2004 nachweisen: Verträge und Rechnungen mit dem Firmenbriefpapier (incl. Hinweis auf die Domain und Emailadresse) sowie Rechnungen des Providers für diese Domain.

Ich denke, ich werde der Firma eine Frist setzen, innerhalb derer sie von ihrem Antrag Abstand nehmen kann (natürlich vor dem von dieser Firma gesetzten Termin) und dann einen Rechtsanwalt einschalten.
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