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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 11.06.2007, 11:22
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Rücksendung defekte Ware, Kunde hat nicht geantwortet und zeigt an.


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Hallo
ich hab ein Problem, ein Kunde von mir hat vor längerer Zeit defekte Ware an uns zurückgeschickt, nach Erhalt der defekten Ware haben wir dem Kunden gemailt das die Bearbeitung ca. 4 Wochen beanspruchen kann, nach Prüfung des Geräts hab ich den Kunden nochmal angeschrieben das ich das Gerät einschicken muss und er dafür ein nagelneues Erhält, also 1:1 Austausch, da er ja in der 24 MOnatigen Gewährleistung ist. Vom Kunden hab ich keine Antwortemail erhalten, keine Rückinfo, nichts,also hab ich das Gerät dann geordert, kurze Zeit später bekam ich eine Vorladung von der Polizei, Anzeige wegen Onlinebetrugs von den besagten Kunden, ich war erstmal ganz schön baff, und hab natürlich sofort den Kunden angemailt und mich erkundigt was das denn soll, ich hab ihn mehrmals informiert, jetzt erst antwortet er und hat nichts zu den anderen emails gesagt, mittlerweilen hat er das austauschgeräts erhalten ich hab ihm gebeten ein Brief an die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu schicken, das es hier um ein Missverständniss handelt und er das Gerät bereits erhalten hat und nicht an einer Strafverfolgung interessiert ist. Was mach ich jetzt?, ich hatte schon zwei solcher fälle und musste jeweils zur Polizei und musste meine Unschuld beteuern, ich bin kein Betrüger und kann nichts für die Versäumnisse bzw. Fehler meiner Kunden, beide Anzeigen sind fallen gelassen worden, bzw. von der Staatsanwaltschaft eingstellt. In den letzten Schreiben der Staatsanwaltschaft stand noch drin, das bei Wiederholung eine Einstellung nicht mehr möglich wäre, jetzt hab ich ein wenig panik, was heißt das jetzt für mich? werde ich angeklagt? da dies ja der 3te fall ist, wie gesagt ich bin kein Betrüger oder hab irgendwelche betrügerischen absichten. welche möglichkeiten hab ich jetzt? kann ich einen rechtsanwalt beauftragen sich mit der staatsanwaltschaft in verbindung zu setzen damit dieser die anzeige bzw. den fall schließt? in den nächsten 14 Tagen hab ich den Termin bei der Polizei, den ersten habe ich verschoben weil ich mich erkundigen wollte..., ich hab alle Unterlagen,etc. der Kunde hat auch seit längerer Zeit das Austauschgerät. DHL belege, etc. vorhanden.

Für euren Rat wäre ich sehr dankbar

p.s. es ist wirklich traurig, als Ebayhändler kann man ganz schön schnell in einem Top mit anderen schwarzen schafen geworfen werden.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.06.2007, 13:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rücksendung defekte Ware, Kunde hat nicht geantwortet und zeigt an.

Da ist wohl nicht alles so gelaufen, wie es sollte.
Zunächst erstmal ist schlecht, wenn man alles nur per Email macht. Den Zugang müsste man nämlich nachweisen. Der Kunde kann also behaupten, diese Mails nie bekommen zu haben. Andererseits ist der Tatbestand des Betrugs nicht erfüllt, da der Kunde zwar später aber trotzdem seine Ware erhalten hat.
Ich möchte (und darf - wegen der Rechtsberatung) nicht weiter ins Detail gehen, aber ich würde dir empfehlen: Beauftrage einen Anwalt, der sich zuerst mit dem Kunden in Verbindung setzen soll, und die Rücknahme der Anzeige fordern. Auch kann der Anwalt dir dann sagen, welche Schritte weiter zu erfolgen haben. Auf jeden Fall würde ich empfehlen, das vor jeder weiteren Aussage bei der Polizei zu machen, Anwälte können das besser einschätzen, wie man reagieren muss.
Zitat:
p.s. es ist wirklich traurig, als Ebayhändler kann man ganz schön schnell in einem Top mit anderen schwarzen schafen geworfen werden
Es gibt auch Kunden, die es darauf anlegen, das kann leider jedem passieren. Zukünftig solltest du darauf achten, dass der Kunde wirklich alles erhält (wenn es sein muss, alles per Einschreiben machen, zumindest wenn der Kunde nicht auf die zweite Mail reagiert)
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