So einfach ist das mit Redmark leider nicht.
Wir
prüfen z.B. ob überhaupt AGB vonnöten sind, welche Geschäftsform hat der Auftraggeber und wie läuft eine Bestellung in der Praxis ab. Sind die Kunden ausschließlich Gewerbetreibende oder auch Privatpersonen?
AGB für einen Anbieter von Rootservern sind wieder unterschiedlich zu AGB für einen Bogenverleih, ein Reiseunternehmen oder eine Vermittungsagentur. Verstoßen die Vorstellungen des Auftraggebers klar gegen die herrschende Rechtsprechung, so weisen wir den Auftraggeber darauf hin und raten von AGB ab.
Ebenfalls zu beachten ist, dass häufig gut gemeinte Änderungen der Muster AGB Anlass zu Abmahnungen geben. Beispielsweise ist die Nennung einer Telefonnummer in einer Widerrufsbelehrung unzulässig. So gibt es noch andere Beispiele, welche zu beachten sind.
Richtig ist, dass es keine dauerhafte rechtssichere AGB gibt. Rechtsprechung und Gesetz ändern sich ständig, so dass erstellte AGB nur den Stand der Erstellung darstellen. Wie alt die Formulare auf redmark sind, ist hier nicht bekannt. Sind diese älter als einige Monate, zu kann es sein, dass diese bereits veraltet sind. Richtig ist, dass für einen bloßen Onlineshop ohne Vorgaben, ohne Erstellung einer Widerrufsbelehrung, ohne Impressumsüberprüfung, ohne längere Telefonate eine Arbeitszeit von 2,5-3,0 Stunden angemessen ist. Für die Erstellung spezieller AGB für Gameserveranbieter weit aus mehr.
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