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  #1 (permalink)  
Alt 13.06.2007, 09:47
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Rechtsfrage zu Nachrichten/Berichterstattung


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Hallo,
ich betreibe eine private Web-Seite, die über meinen Heimatort berichtet (Bilder, Chroniken,Vorstellung usw). Eine Rubrik beinhaltet aktuelle Nachrichten aus dem Ortsgeschehen.
Zu unserem Ort gehört ein kleiner Flugplatz, der zur Zeit ausgebaut wird (neue Start- und Landebahn). Der Ausbau ist umstritten und wurde durch die Presse auch überregional bekannt. Der Betreiber des Flugplatzes ist eine Privatmann bzw. eine Firma. Es handelt sich bei dem Flugplatzgelände also um Privat-Gelände. Das Gelände rund um die Baustelle ist öffentlich zugänglich.

Ich würde über den Bau der neuen Landebahn gerne wöchentliche (neutrale) Bildergalerien veröffentlichen, die einfach nur den Stand des Ausbaues dokumentieren. Der Flugplatz und dessen Ausbau genießt das öffentliche Interesse.

Meine Frage:
Darf ich unter o.g. Umständen diese Bildergalerien veröffentlichen?
(Es handelt sich hier also um Bilder von Privatgelände, daß aber in öffentlichem Interesse steht)

Gruß
Alexander
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  #2 (permalink)  
Alt 13.06.2007, 16:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Rechtsfrage zu Nachrichten/Berichterstattung


Wenn du die Bilder machst ohne dabei Rechte zu verletzen (Zutritt zu Privatgelände, Überwinden von Absperrungen, Verletztung von Persönlichkeitsrechten ...) und der Urheber der Bilder bist, sollte nichts dem entgegenstehen. Ich glaube nicht, das eine Baustelle ein Recht auf das eigene Bild hat
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