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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige folgende Frage beschäftigt mich. Wie wäre die Rechtslage wenn z.B. eine GmbH (Familienbetrieb mit Nachnamen als Firmennamen), nennen wir sie Meyer GmbH eine Website betreibt. www.meyer.de Aus irgendeinem Grund hat die Meyer GmbH jetzt Interesse an der Domain www.meyer.net Diese Domain wäre aber bereits registriert und auch gewerblich genutzt, hätte allerdings überhaupt keine offensichtliche Verbindung zum Domainnamen. Die Domain www.meyer.net leitet auch nur auf die Domain www.xyz.de weiter. Hätte die Meyer GmbH rechtlich gesehen chancen die meyer.net zu bekommen...? Freue mich auf Antworten. |
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| WEnn der Name Schutz genießt, kann nach § 4 MarkenG passieren. Gibt es schon viele Beiträge zu (meistens von der anderen Seite aus http://www.e-recht24.de/forum/2373-a...ra-neuere.html (Ältere Geschäftsdomain contra neuere Marke) |
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| First come first serve gilt bei der Denic Aber wenn einer einen höhren Anspruch aufgrund des Namens hat, ist er berechtigt. Wenn beide den Namen haben, gilt eher first come first serve, bzw. die höhere Bekanntheit, was man aber beweisen muss. Sind beide regional nur tätig, würde ich auch nach first come first serve gehen, |