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| Ein Urheberrecht bekommt man in D automatisch mit der Erstellung des Werkes. Und man darf das damit tun, was der Urheber zulässt. Ohne spezielle Erlaubnis nichts von dem was du aufgezählt hast. Allerdings ist fraglich ob Quellcode tatsächlich durch Urheberrecht geschützt ist. Das ist im Zweifelsfall im Einzelfall zu beurteilen. |
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| Also Quellcode von HTML Seiten genießt kein Urheberschutz. (Urteil siehe unten) Da hier keine eigene geistige Tätigkeit stattfindet, schließlich ist der Code selbst immer gleich. Nur das Endergebnis in der Darstellung ist schutzwürdig. Wie es bei COmputerprogrammen aussieht weiß ich nicht, man könnte es ähnlich sehen, denn die Programmierung selbst funktioniert ja auch immer anhand der gleichen Befehle. Ich gehe auch davon aus das dieser nicht unter das Urheberrecht fällt, da ja sonst die auch hier geführte Diskussion um Softwarepatente keinen Sinn machen würde. In den USA bestehen diese bereits. Trotzdem würde ich ein 1 zu 1 kopieren nicht als die feine Art sehen, besonders wenn man noch so dreist ist und behauptet man selbst habe es gemacht. Links h*tp://www.123recht.net/OLG-Frankfurt---(kein)-Urheberrecht-am-Quellcode__a14190.html h*tp://www.geschichte.hu-berlin.de/nutzerhi/urhg/patente.htm http://eupat.ffii.org/analysis/fukpi/index.de.html |
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| Klar gibt es einen Unterschied zwischen UrhR und PatentR, aber ich meinte ja auch die Diskussion darüber im Allgemeinen. In den USA ist es ja bereits so das Software, insbes. Quellcode, als Patent angemeldet werden in kann, in D. bzw. der EU ist dies (noch) nicht möglich, da es vom Patentrecht ausgeschlossen wird. Aber die Industrie drängt ja darauf einen solchen einzuführen. Nach dem UrhG kann sich bei einem Quellcode natürlich der Schutz im Sinne des §2 auf das Schriftwerk beziehen, was ja ein Quellcode wäre, aber ich finde die Gestaltungshöhe ist bei einem Quelltext nicht erreicht. Einfach aus dem Grund das die Verwendung der Befehle im informatischen doch immer der gleiche Vorgang ist. So ist im Quellcode, je nach verwendeter Sprache, immer gleich. Bin kein Informatiker, aber wäre z.B. if click (definition des buttons) = true, then print at LPT, jedenfalls mal laienhaft dargestellt. Dieser Befehl wäre in der Regel in jedem Quelltext identisch für einen Klick auf dem Druckerbutton. Wenn ich nun ein ganzes Programm habe, das aus solchen Klick befehlen besteht, bzw. Eingabefeldern, wieso sollte auf den reinen Code ein Urheberrecht bestehen? Nehmen wir mal MS Office, Open Office und Star Office. Schon von der Benutzeroberfläche ähneln sich die Programme schon fast, der Code dahinter wird wohl in etwa der Gleiche sein, vielleicht nicht zu 100% aber wohl größtenteils identisch, sofern sie in der selben Sprache geschrieben wurden. Anschließend wird es in Binärcode kompiliert, für den Computer ist das dann ebenfalls identisch, da für einen Druckbefehl schließlich nur 001101 in Frage käme und nicht 0110111, was vielleicht ein Befehl fürs Speichern wäre. Deshalb würde ich ein Urheberrecht auf den Quellcode eher als kritisch sehen, denn der PC selbst versteht nur eine Sprache, wenn ich einen Teil davon schützen lasse, kann niemand anderes mehr diesen Code verwenden. Somit dürfte nur ein Rechteinhaber einen Druckbefehl in seinen Programmen verwenden, bzw. andere müssten Lizenzgebühren hierführ bezahlen. So bestünde ein allgemeines freihalteinteresse, deshalb kein Schutz. Jedenfalls meine Argumentation, bin kein Informatiker, lasse mich ja gerne auf eine Diskussion ein. |
| Tags: automatisch, quellcode, urheberrecht |
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