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  #1 (permalink)  
Alt 14.06.2007, 19:55
WasWieWo
 
Beiträge: n/a
Standard Urheberrechtsverletzung bei Screen-shots?


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Nun habe ich schon soviel gelesen über Urheberrecht, doch einiges interessiert mich immer noch.
Wie sieht es z.B. bei Screen-Shots aus? Wenn man Screenshots in einen Text eingebaut hat? Ist das dann wie bei Bildern auch?
Collagen gibt es ja auch oder besser ausgedrückt Abbildungen (Figuren oder Graphiken,..).
Abbildungen sind ja auch urheberrechtlich geschützt.
Hat man diese in einer Arbeit verwendet und möchte diese zu kommerziellen Zwecken publik machen sind welche Verwendungen denn problematisch? Abbildungen Screenshots...etc.? Und sollte man dann die Urheber um Nutzungsrechte bitten?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.06.2007, 21:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberrechtsverletzung bei Screen-shots?

Meiner Meinung nach sind Screenshots wie das Werk geschützt, schließlich sind es "Teile" des Werkes (z.B. bei Spielen, Grafiken ....) oder stellen das Werk selbst dar (wie Fotos von Gemälden). Für den privaten Gebrauch gibt es sicherlich keine Probleme, doch bei Veröffentlichungen (gleich ob privat oder kommerziell) kann der Urheber schon Rechte geltend machen. In einem solchen Fall also lieber immer fragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.08.2007, 18:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 10
Standard AW: Urheberrechtsverletzung bei Screen-shots?

Wie sieht es bei Screenshots in geringer Größe aus, wo man nicht wirklich etwas erkennt? Viele (professionelle) Internetseiten zeigen doch von Links oft kleine Screenshots an. Die Fragen auch nicht bei jedem Website-Betreiber nach.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.08.2007, 19:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Urheberrechtsverletzung bei Screen-shots?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach sind Screenshots wie das Werk geschützt, schließlich sind es "Teile" des Werkes (z.B. bei Spielen, Grafiken ....) oder stellen das Werk selbst dar (wie Fotos von Gemälden). Für den privaten Gebrauch gibt es sicherlich keine Probleme, doch bei Veröffentlichungen (gleich ob privat oder kommerziell) kann der Urheber schon Rechte geltend machen. In einem solchen Fall also lieber immer fragen.
was kann jemanden im schlimmsten fall passieren???
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  #5 (permalink)  
Alt 22.08.2007, 19:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 10
Standard AW: Urheberrechtsverletzung bei Screen-shots?

Abgemahnt werden und einiges an Euro zahlen dürfen
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