Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 03:11
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Böse Kann ich durch anhaltende Beleidigungen rechtliche Schritte androhen?


Anzeige
Hallo alle zusammen...

Ich bin Betreiber einer Homepage. Diese beinhaltet ein Gästebuch ein Forum und eine Shoutbox.

Eine Person, die erst einen guten Eindruck hinterlassen hatte, reagierte auf eine Verwanrung wegen veröffentlichung eines Links mit Rechtswiedrigem Inhalts (Cracksite) ein wenig Kindisch und Beleidigt seitdem dauernd Mitglieder der Administratoren/Moderatoren und des Webauftritts allgemein.

Ausrücke wie Huhrensohn, schwul, behindert, etc. werden grbaucht.

Der User wurde zwar gebannt aber eine neue E-Mail Adresse ist schnell angelegt und ich möchte nicht durch das bannen einer IP oder gar eines IP Pools Leute ausschliessen die nichts "verbrochen" haben...

Ich habe den User jetzt schon mehrmalig ermahnt jedoch ohne Erfolg (war zu erwarten). Jetzt stellte sich herraus (er antwortete es auf eine Unterlassungsaufforderung) das er 15 Jahre sei und ich ihm überhaupt nichts könne.

Was kann ich dagegen tun? Kann ich ihm rechtliche Schritte androhen? (Ich will ihn nicht unter Druck setzen aber möchte ihn jetzt auch nicht anzeigen oder sowas. Ich möchte halt nur das er das unterlässt) Oder kann ich das auch wirklich tun? Also anhand der IP und des Zeitpunkts? Und wie siehts da mit seinem Alter aus?

Also es kann nicht angehen das man dagegen nichts unternemen kann...


Ich würde mich auf Antworten sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Sven
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 10:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Kann ich durch anhaltende Beleidigungen rechtliche Schritte androhen?

man kann schon was unternehmen, nur ob es immer gleich Anzeigen sein müssen ... Prinzipiell kann auch ein 15 jähriger strafrechtlich belangt werden. Der Kleine sollte mal das Strafgesetzbuch lesen
Ich persönlich würde erstmal (wenn möglich, sollte aber gehen, du findest sie ja auch) ihn nach seinen Beiträgen bloß stellen, also mit entsprechenden Antworten (jetzt wo du weißt, dass er 15 ist kann mir vorstellen, einige Forenleser verstehen dann die kindische Verhaltensweise besser ) Hilft das nicht, jeden Beitrag von ihm einfach kommentarlos verschwinden lassen. Ist schon ziemlich zermürbend, wenn man irgendwas schreibt und das dann immer wieder verschwindet.
Wenn das alles nichts hilft, ist die Frage, ob du herausbekommst, wer es ist. Wenn das ohne Anzeige geht (wenn nicht, muss es eben eine sein), entsprechende Infos an seine Eltern. Wenn du Glück hast, haben die vielleicht noch Einfluss auf ihn. Wenn nicht wird als Letztes wohl doch bloss die Sperrung bleiben ...
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 15:14
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Daumen hoch AW: Kann ich durch anhaltende Beleidigungen rechtliche Schritte androhen?

Danke. Ich wollte halt erstmal wissen ob es geht. Also das ich ihm nichts leeres androhe. Ich hoffe er lässt es weil ich will ihm jetzt auch nicht irgendwas versauen weil ich nicht weis wie hoch die Strafen dafür sind

Aber vielen Dank,

Sven
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 17:10
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Kann ich durch anhaltende Beleidigungen rechtliche Schritte androhen?

Mit 15 kannst du ihn, sogar drankriegen nach dem Strafrecht gehts ab 14 los


Zitat:
§ 19 Schuldunfähigkeit des Kindes

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
Weiterhin an die Eltern wenden, meist wirkt das auch Wunder, weil die als Erziehungsberechtigte evtl. wegen der Aufsichtspflicht allergisch reagieren könnten.

PS: ups stand schon da... naja gut doppelt hält besser *g*

Geändert von Styx (15.06.2007 um 17:13 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 16.06.2007, 12:09
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kann ich durch anhaltende Beleidigungen rechtliche Schritte androhen?

Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
Mit 15 kannst du ihn, sogar drankriegen nach dem Strafrecht gehts ab 14 los




Weiterhin an die Eltern wenden, meist wirkt das auch Wunder, weil die als Erziehungsberechtigte evtl. wegen der Aufsichtspflicht allergisch reagieren könnten.

PS: ups stand schon da... naja gut doppelt hält besser *g*
Ja nu wie soll ich mich bitte an die Eltern wenden? Mit GeoIP oder wie?
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , , , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Beleidigungen in PNs? Chris3000 Verantwortlichkeit für Inhalte 2 03.08.2008 15:40
1 Schritt Bestellsystem anstatt 4 Schritte mleicht E-Commerce 5 03.06.2008 21:33
Beleidigungen waschi Strafrecht & Internet 1 23.04.2006 00:40
geklaute Texte - rechtliche Schritte Sady Urheberrecht 1 09.02.2003 23:12



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:36 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46