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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Ich bin Betreiber einer Homepage. Diese beinhaltet ein Gästebuch ein Forum und eine Shoutbox. Eine Person, die erst einen guten Eindruck hinterlassen hatte, reagierte auf eine Verwanrung wegen veröffentlichung eines Links mit Rechtswiedrigem Inhalts (Cracksite) ein wenig Kindisch und Beleidigt seitdem dauernd Mitglieder der Administratoren/Moderatoren und des Webauftritts allgemein. Ausrücke wie Huhrensohn, schwul, behindert, etc. werden grbaucht. Der User wurde zwar gebannt aber eine neue E-Mail Adresse ist schnell angelegt und ich möchte nicht durch das bannen einer IP oder gar eines IP Pools Leute ausschliessen die nichts "verbrochen" haben... Ich habe den User jetzt schon mehrmalig ermahnt jedoch ohne Erfolg (war zu erwarten). Jetzt stellte sich herraus (er antwortete es auf eine Unterlassungsaufforderung) das er 15 Jahre sei und ich ihm überhaupt nichts könne. Was kann ich dagegen tun? Kann ich ihm rechtliche Schritte androhen? (Ich will ihn nicht unter Druck setzen aber möchte ihn jetzt auch nicht anzeigen oder sowas. Ich möchte halt nur das er das unterlässt) Oder kann ich das auch wirklich tun? Also anhand der IP und des Zeitpunkts? Und wie siehts da mit seinem Alter aus? Also es kann nicht angehen das man dagegen nichts unternemen kann... Ich würde mich auf Antworten sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen, Sven |
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| man kann schon was unternehmen, nur ob es immer gleich Anzeigen sein müssen ... Prinzipiell kann auch ein 15 jähriger strafrechtlich belangt werden. Der Kleine sollte mal das Strafgesetzbuch lesen Ich persönlich würde erstmal (wenn möglich, sollte aber gehen, du findest sie ja auch) ihn nach seinen Beiträgen bloß stellen, also mit entsprechenden Antworten (jetzt wo du weißt, dass er 15 ist Wenn das alles nichts hilft, ist die Frage, ob du herausbekommst, wer es ist. Wenn das ohne Anzeige geht (wenn nicht, muss es eben eine sein), entsprechende Infos an seine Eltern. Wenn du Glück hast, haben die vielleicht noch Einfluss auf ihn. Wenn nicht wird als Letztes wohl doch bloss die Sperrung bleiben ... |
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| Danke. Ich wollte halt erstmal wissen ob es geht. Also das ich ihm nichts leeres androhe. Ich hoffe er lässt es weil ich will ihm jetzt auch nicht irgendwas versauen weil ich nicht weis wie hoch die Strafen dafür sind Aber vielen Dank, Sven |
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| Mit 15 kannst du ihn, sogar drankriegen nach dem Strafrecht gehts ab 14 los Zitat:
PS: ups stand schon da... naja gut doppelt hält besser *g* Geändert von Styx (15.06.2007 um 17:13 Uhr). |
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| Zitat:
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| Tags: androhen, anhaltende, beleidigungen, rechtliche, schritte |
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